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Schwaller Urs · Ständerat · 2014-03-03

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-03

Wortprotokoll

Das vorgelegte Bundesgesetz über die Karenzfrist für ehemalige Bundesratsmitglieder ist Ausdruck eines Misstrauens gegenüber allen Bundesräten. Die Initianten und die Mehrheit des Nationalrates trauen es den Bundesratsmitgliedern offensichtlich nicht zu, nach dem Ausscheiden aus der Exekutive mit der notwendigen Zurückhaltung wieder in das private Berufsleben einzusteigen. Für die grosse, ganz grosse Mehrheit der ehemaligen Bundesrätinnen und Bundesräte war diese notwendige Zurückhaltung jeweils gegeben und stellte kein Problem dar.

Es ist ja gerade auch im Interesse des Ansehens und des Vertrauens in den Bundesrat, dass der einzelne Bundesrat jeden Anschein von Käuflichkeit verhindert. Diese Unabhängigkeit lässt sich eben nicht per Gesetz verordnen. Eigentlich müsste man davon ausgehen, dass die Person, die im Bundesrat war, das Verständnis hat, ohne gesetzliche Regelung überlegt zu entscheiden, welche berufliche Tätigkeit sich mit der früheren Funktion als Departementsvorsteherin oder Departementsvorsteher und als Mitglied der eidgenössischen Exekutive verträgt und welche nicht. Hat sie dieses Beurteilungsvermögen nicht, war sie wahrscheinlich sowieso eine Fehlbesetzung, die sich mit der unterbreiteten Gesetzesvorlage nicht nachträglich korrigieren lässt.

Die Gesetzesvorlage selber ist des Bundesrates unwürdig; sie ist zudem unverhältnismässig und willkürlich. Es gelten denn auch verschiedene Regeln, je nachdem, ob der Bundesrat zurücktritt oder nicht mehr gewählt wird. In beiden Fällen ist aber das vom Gesetz anvisierte Schutzobjekt dasselbe, nämlich die Nichtkäuflichkeit bzw. die Glaubwürdigkeit des Amtsinhabers.

Die Gesetzesvorlage - so haben wir das auch mehrheitlich in der Kommission verstanden - geht davon aus, dass, wer zurückzutreten beabsichtigt, quasi für sich vorsorgt, indem er dann Aufträge den Unternehmen mit ihn interessierenden Verwaltungsratsmandaten zuschanzt. Dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Es kommt hinzu - die Berichterstatterin hat es erwähnt -: Bundesräte werden immer jünger. Gerade auch mit Rücksicht auf die vom Steuerzahler finanzierte Pensionslösung für ehemalige Exekutivmitglieder begrüsse ich es, wenn ehemalige junge Bundesräte und Bundesrätinnen sich nicht bloss auf das Altenteil zurückziehen, sondern ihre Erfahrung weiterhin in die Berufswelt und Wirtschaft einbringen. Das ist allemal dem Drang gewisser gewesener Bundesräte vorzuziehen, immer wieder belehrend in die Tagespolitik und in Departementsthemen einzugreifen oder, je nachdem, wie man es sieht, herabzusteigen.

Ich lade Sie ein, auf die Vorlage nicht einzutreten.