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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2014-06-13

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat will mit dem neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung die finanzielle Steuerung und grundsätzlich die Verwaltung erneuern. Dabei nennt er drei Hauptziele, die in unsren Augen jedoch allesamt nicht erfüllt werden:

Erstens soll das NFB zu einer verstärkten Zielorientierung und Ergebnisverantwortung führen. Dies trifft unseres Erachtens nicht zu. Stattdessen wird nämlich mit dem NFB die Macht der Bundesverwaltung und des Bundesrates stark zulasten des Parlamentes ausgedehnt. Werden heute im Budget und in der Rechnung relativ detailliert einzelne Ausgabenpositionen ausgewiesen, so soll in Zukunft mit sogenannten Globalbudgets gearbeitet werden. Dies führt dazu, dass das Parlament in finanzpolitischen Belangen nicht mehr einzeln, Zeile für Zeile, entscheiden kann, sondern eben nur noch global über verschiedene Budgetposten abstimmen kann. So können in Zukunft Kredite durch die Bundesverwaltung auch frei innerhalb von Leistungsgruppen hin- und hergeschoben werden. Anstatt dass Kreditreste wie bisher für den Schuldenabbau benutzt werden, werden sich abzeichnende Kreditreste künftig einfach innerhalb einer Leistungsgruppe einem neuen Zweck zugeführt. Somit wird die Kosten- und Leistungstransparenz verschlechtert und nicht etwa, wie vom Bundesrat behauptet, verbessert.

Zweitens argumentiert der Bundesrat, dass mit dem neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung die Steuerung von Aufgaben und Finanzen verbessert würde, da Ressourcen und Leistungen durch den integrierten Aufgaben- und Finanzplan verknüpft würden. Leider ist gerade das Gegenteil der Fall: Bei den heutigen Flag-Ämtern - ich bin etwas überrascht, dass hier kaum über die heutigen Flag-Ämter gesprochen wurde - zeigen sich die gravierenden Nachteile von Globalbudgets sehr deutlich. Zum Beispiel verlangte die Zentrale Ausgleichsstelle für das Jahr 2013 ein Globalbudget von 63 Millionen Franken, um Beiträge und Leistungen der Schweizerischen Ausgleichskasse zu bearbeiten. Als Indikatoren wurden "die Bearbeitung der Beitrittsgesuche innert 20 Tagen" und "die Bearbeitung der Rentengesuche innert 75 Tagen" definiert. Da überhaupt kein Zusammenhang zwischen dem Indikator - eben diesen Fristen, 20 respektive 75 Tage - und dem Globalbudget besteht, den 63 Millionen Franken, müssen parlamentarische Budgetentscheide einzig aufgrund der Aussagen der Verwaltungsmitarbeiter getroffen werden. Die finanzielle Führung wird so nicht etwa verbessert, wie vom Bundesrat behauptet, sondern [PAGE 1056] verschlechtert, da die Granularität der finanziellen Steuerung bei Globalbudgets stark abnimmt.

Drittens soll die "Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit" der Bundesverwaltung verbessert werden. Diesbezüglich bezeichnend ist, dass sich der Bundesrat scheut, genaue Schätzungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit vorzulegen. Weiter ist zu befürchten, dass trotz oder vielleicht sogar wegen der Einführung von Globalbudgets in Zukunft die Ausgaben des Bundeshaushalts noch stärker wachsen werden, da die parlamentarische Kontrolle bei Globalbudgets, wie eben ausgeführt, stark eingeschränkt ist.

Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass mit der Einführung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung die finanzielle Oberaufsichtsfunktion des Parlamentes geschwächt wird. In Zukunft wird das Parlament nur noch in globo über finanzielle Ausgabenpositionen informiert, während es mit unzähligen, oft nichtssagenden Wirkungs- und Leistungszielen überflutet wird. Statt zuerst das bestehende Flag-Globalbudgetsystem zu verbessern und die bekannten Mängel zu beheben, wählt der Bundesrat ein radikales Vorgehen, bei welchem schlussendlich insbesondere das Parlament als Verlierer dastehen wird.

Lassen Sie mich nun noch einige Worte zum Verordnungsveto sagen, zu welchem ja bereits mein Vorredner gesprochen hat. Der erste Antrag für ein Verordnungsveto stammte von alt Nationalrätin Vreni Spoerry, welche am 16. März 1994 im Nationalrat eine entsprechende parlamentarische Initiative eingereicht hatte. Acht Jahre später, am 11. Juni 2002, folgte alt Nationalrätin Maya Lalive d'Epinay mit einem ähnlich lautenden Vorstoss. Zwischen 2006 und 2011 wurden im Nationalrat weitere vier Vorstösse zum Verordnungsveto eingereicht, wovon die letzten drei Vorstösse in diesem Rat jeweils klar angenommen wurden. Am 17. Dezember 2008 stimmte unser Rat dem Verordnungsveto mit sehr grosser Mehrheit, nämlich mit 152 zu 11 Stimmen, zu. Alle Parteien unterstützten eindeutig das Ziel, dem Parlament dieses staatspolitische Instrument zu geben.

Auch im Ständerat gab es einige unterstützende Voten. So argumentierte zum Beispiel der damalige Ständerat Rolf Büttiker, dass der Eingriff mit einem Verordnungsveto nicht "besonders schwerwiegend" sei, "weil die Kompetenz zum Erlass einer Verordnung grundsätzlich" bei der Exekutive verbleibe. Mit dem Verordnungsveto solle einerseits das von der Exekutive "erlassene Verordnungsrecht zusätzlich demokratisch legitimiert und andererseits gleichzeitig das Parlament gestärkt werden". Ständerat Rolf Büttiker argumentierte auch damit, dass oft nicht klar sei, "was ins Gesetz und was in die Verordnung" gehöre. Das Verordnungsveto sei somit ein "Kontrollmittel, um einzugreifen, wenn eine Verordnung sich zu weit vom Sinn und Geist eines Gesetzes entferne". (AB 2009 S 188)

Auch Ständerätin Anita Fetz meldete sich wie folgt unterstützend zu Wort: "Von einer praktischen Warte aus muss natürlich ein Parlament seiner Regierung schon auch hin und wieder die gelbe Karte zeigen und sagen können: 'Achtung, liebe Regierung, schau, dass du da nicht am Punkt vorbeigaloppierst!'" Und weiter an Kollege Rolf Büttiker: "Warum stellen Sie eigentlich keinen Antrag? Ich hätte ihn gerne unterstützt." (AB 2009 S 189)

Schliesslich lehnte der Ständerat diesen Vorstoss trotzdem ab, vor allem auch, da die Formulierung der parlamentarischen Initiative das Zweikammersystem zu wenig respektierte.

Am 2. Dezember 2010 stimmte unser Rat ein weiteres Mal, ohne Gegenstimme, einem modifizierten Antrag auf Einführung eines Verordnungsvetos zu. Unterstützend äusserste sich etwa alt Nationalrat Josef Zisyadis: "Il faut considérer qu'il y a là un problème qui doit être réglé une fois pour toutes avec des moyens simples, sans complexifier globalement les mécanismes législatifs. Introduire un droit de veto sur les ordonnances aura un effet préventif sur le Conseil fédéral et aussi, il faut en tenir compte, sur l'administration." (AB 2010 N 1807)

Auch Nationalrat Kurt Fluri sah vor allem Vorteile: "Wenn wir ein Verordnungsveto haben, können wir vermeiden, dass wir die Delegationsnormen enger abfassen müssen oder dass wir vermehrt wieder Details im Gesetz regeln müssen, die nicht auf diese Stufe gehören." (AB 2010 N 1807) Doch leider wurde auch dieser Vorstoss abgelehnt.

Am 13. September 2012 wurde im Nationalrat ein drittes Mal das Verordnungsveto mit 127 zu 34 Stimmen angenommen. Nationalrat Andreas Gross unterstützte das Verordnungsveto mit den folgenden Worten: "En plus, de nombreux conseillers nationaux ont l'impression que les ordonnances ne respectent pas vraiment l'intention que nous avons eue lors de l'élaboration de la loi. C'est un défaut qui nécessite d'agir." Und weiter: "Nous avons le droit d'insister sur le fait que les ordonnances doivent correspondre à la législation et, si tel n'est pas le cas, un tel instrument extraordinaire serait utile pour inciter le Conseil fédéral à mieux respecter la volonté du Parlement." (AB 2012 N 1396) Leider wurde das Verordnungsveto dann im Ständerat ein weiteres Mal abgelehnt.

Wo stehen wir heute? Wir haben dazu zwei Anträge und einen Vorstoss:

1. Wir haben den Antrag meiner Minderheit, der auch von der BDP-Fraktion unterstützt wird, ein Verordnungsveto auf Gesetzesstufe einzuführen. Ich bitte Sie, zuerst sicherlich diesen Antrag zu unterstützen.

2. Wir haben den Antrag der grünen Fraktion, einzig bei diesem Gesetz das Verordnungsveto einzuführen. Auch diesen Antrag wird die SVP-Fraktion unterstützen.

3. Vor wenigen Tagen wurde im Ständerat - das war eine Überraschung - mit mehr als zwanzig Unterschriften eine parlamentarische Initiative eingereicht, um dieses Mal den Prozess seitens des Ständerates zu starten und das Verordnungsveto hier einzuführen.

Sie sehen, es gibt viel Bewegung bei diesem Thema. Ich möchte Sie wirklich bitten, nochmals grundsätzlich über die Frage des Verordnungsvetos nachzudenken und hier keine Schnellschüsse zu machen, damit wir eines Tages dieses Kontrollinstrument haben, welches im Kanton Solothurn, wo es das Instrument schon lange gibt, sehr massvoll eingesetzt wird - alle Solothurner hier im Saal können das bestätigen - und in den wenigsten Fällen - in weniger als ein Prozent der Fälle - zu einem wirklichen Veto gegen Verordnungen der Exekutive geführt hat.

Noch zum Einzelantrag Feller, weil wir dazu nachher nicht mehr sprechen können: Der gleiche Antrag wurde bereits in der Kommission gestellt, hat dort leider aber keine Mehrheit gefunden. Herr Gasche hat es vollkommen richtig begründet: Das Subventionsgesetz hat überhaupt keine Beziehung zum NFB. Die Verwaltung versuchte bereits einmal, den gleichen Artikel beim KAP am Parlament vorbeizuschmuggeln. Auch hier bitte ich Sie klar, dem Antrag Feller zuzustimmen und diese Frage zum Subventionsgesetz nicht in dieser Debatte zu regeln, sondern später einmal in einer separaten Vorlage.