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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2013-04-16

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2013-04-16

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion begrüsst das neu vorgeschlagene Recht des Erwerbers von Betrieben oder Betriebsteilen zu entscheiden, ob die Arbeitsverhältnisse ebenfalls übergehen sollen. Es erlaubt dem Erwerber zu entscheiden, mit wie vielen und mit welchen Arbeitnehmern er weiterarbeiten will. Die Übernahme der gesunden Betriebsteile eines finanziell angeschlagenen Unternehmens wird erleichtert, und es werden damit unter dem Strich insgesamt zahlreiche Arbeitsplätze gerettet. Die BDP-Fraktion wird daher die Anträge der Minderheiten zu Artikel 333b ablehnen, [PAGE 620] wird mit der Mehrheit stimmen und bittet Sie, dasselbe zu tun.

Auch wenn vorhin beim Ordnungsantrag eine gemeinsame Debatte abgelehnt wurde, werde ich wie meine Vorrednerin jetzt gleich auch zu den Artikeln 335h und folgende sprechen, denn diese Artikel gehören für uns zusammen, weil das eben der Kompromiss ist. Denn als Ausgleich ist ja vorgesehen, die Sozialplanverhandlungspflicht für Betriebe mit mehr als 250 Arbeitnehmern einzuführen. Diese werden einen Sozialplan erstellen müssen, wenn sie innerhalb von 30 Tagen mindestens 30 Mitarbeiter aus wirtschaftlichen Gründen entlassen wollen. Dabei darf jedoch der Sozialplan den Fortbestand des Betriebes nicht gefährden. Jedes verantwortungsvolle Unternehmen, jeder verantwortungsvolle Unternehmer wird von sich aus einen solchen Sozialplan ausarbeiten. Wir von der BDP erachten es nicht als wirtschaftsfeindlich, wenn man dies als Kompromiss so einführt.

Die BDP-Fraktion erachtet diesen Kompromiss mit der Sozialplanverhandlungspflicht im Entlassungsfall auf der einen Seite und dieser Möglichkeit des Erwerbers auf der anderen Seite, nicht alle Arbeitnehmer übernehmen zu müssen, als ausgewogen. Bitte stimmen Sie diesem Kompromiss zu, um die Vorlage als Ganzes nicht zu gefährden, denn die Vorlage bringt einige Verbesserungen im Sanierungsrecht.

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