Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-04-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-04-16
Wortprotokoll
Die provisorische Stundung dient dazu, dass man die Handlungsmöglichkeiten, die noch vorhanden sind, evaluieren und auch Sanierungsmöglichkeiten prüfen kann. Das heisst, dass diese provisorische Stundung auch dazu verwendet werden soll, dem Schuldner eine Verschnaufpause zu gewähren; Herr Nationalrat Stamm hat das so gesagt. Es ist aber eben eine vorübergehende Verschnaufpause. Sie ist, es wurde jetzt mehrfach gesagt, zeitlich beschränkt. Es ist eine Verschnaufpause, um eine direkte Sanierung zu ermöglichen, z. B. um mit den Banken über ein Sanierungsdarlehen zu verhandeln. Es wurde jetzt auch erwähnt, und ich möchte es noch einmal betonen: Diese provisorische Stundung muss vom Nachlassgericht bewilligt werden. Die Firma kann das nicht einfach selber entscheiden, sondern sie muss sie bewilligen lassen. Diese provisorische Stundung ist ganz klar mit einem Auftrag verbunden, indem man sagt, dass die provisorische Stundung bewilligt wird und dass das Amt weitere Massnahmen trifft, die zur Erhaltung des schuldnerischen Vermögens notwendig sind. Diese provisorische Stundung hat also auch eine Absicht. Es ist nicht einfach Zeit, die man gewinnt, um noch Geschäfte zu machen und allenfalls Kunden oder wen auch immer zu täuschen; diese Zeit muss vielmehr genutzt werden, das wurde jetzt mehrfach erwähnt. Deshalb ist diese provisorische Stundung sicher eine sehr vernünftige Möglichkeit, einer Firma eine vorübergehende Verschnaufpause zu gewähren.
Wenn Sie diesen Abschnitt jetzt ersatzlos streichen, wie das die Minderheit vorschlägt, werfen Sie sozusagen das gesamte Konzept über den Haufen, denn das war eine der wichtigen Änderungen, die mit dieser Revision beantragt wurden. Die Effektivität des Sanierungsrechts würde erheblich beeinträchtigt, wenn Sie dieses neue Instrument hier nicht akzeptierten.
Ich bitte Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zu folgen.