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Huber Annemarie · 2001-10-03

Huber Annemarie · Bern · 2001-10-03

Wortprotokoll

Der Bundesrat unterstützt den Antrag der Kommissionsmehrheit auf Streichung des Ermächtigungsvorbehaltes für gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren. Im Unterschied zum Disziplinar- oder Administrativverfahren darf eine mögliche Vereitelung des Strafanspruchs durch allfällige zeitliche Verzögerungen in keinem Fall in Kauf genommen werden. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Kommissionsmehrheit, strafrechtliche und politische Untersuchungen, welche beiden verschiedenen Zielen dienen, parallel führen zu können. Ich denke, dass dies die Ereignisse in den letzten Tagen eindrücklich beweisen.

Die heutige, von der Kommissionsminderheit unterstützte Regelung erlaubt dies jedoch nicht. Der Ermächtigungsvorbehalt zugunsten der PUK kann mitunter ungewollt eine rasche und sorgfältige Ermittlung durch die gerichtliche Polizei beeinträchtigen. Damit werden aber die Voraussetzungen für eine spätere Anklageerhebung und eine mögliche Verurteilung erschwert.

Der Ermächtigungsvorbehalt zugunsten der PUK ist aber auch überflüssig. Die Bundesanwaltschaft führt ihre gerichtspolizeilichen Ermittlungen bereits heute unabhängig von Weisungen der Regierung. Der PUK bleiben ihre umfassenden Einsichts-, Auskunfts- und Befragungsrechte auch bei einem parallel laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erhalten. Umgekehrt gelten diese Rechte aber nicht. Eine Behinderung des Auftrages der PUK, wie dies die Kommissionsminderheit befürchtet, ist damit ausgeschlossen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, bei diesem Artikel der Kommissionsmehrheit zu folgen.