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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-12-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-12-02

Wortprotokoll

Wir haben es jetzt mehrmals gehört: Es gibt eine ganze Anzahl von Kantonen, die ein Vermummungsverbot beschlossen haben - und zwar demokratisch beschlossen haben. Auch diejenigen, die kein Vermummungsverbot haben, haben demokratisch entschieden. Ich denke, wenn wir von den Kantonen sprechen, ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass wir nicht von abstrakten Gebilden sprechen, sondern dass es auch dort Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind, die demokratische Entscheide fällen.

Die Kommission hat sich - das ist ein grosses Verdienst - intensiv mit denjenigen Leuten auseinandergesetzt, die in der Verantwortung stehen. Nun haben wir gehört, dass man festgestellt hat, dass die kantonalen Vermummungsverbote nicht immer durchgesetzt werden. Das hat unterschiedliche Gründe, Herr Luginbühl und auch andere haben es erwähnt. Es kann auch den Grund haben, dass die Polizeikräfte selber von einer Durchsetzung absehen. Die Polizeikräfte - davon können wir ausgehen - sind Fachleute, und sie überlegen sich ihre Eingreiftaktik sehr genau. Sie wollen ja erstens sich selber schützen, zweitens wollen sie die Bevölkerung schützen, und drittens haben sie den klaren Auftrag, Sachbeschädigungen zu verhindern. Wenn nun die Polizeikräfte selber in einer bestimmten Situation zum Schluss kommen, ein Vermummungsverbot nicht durchzusetzen, und man ihnen dann unterstellt, sie würden von der Sache nichts verstehen, sie hätten ihre Arbeit nicht gemacht, dann geht man damit vielleicht doch etwas weit.

Sie haben gehört, dass die Polizeikommandanten selber gegen ein nationales strafrechtliches Vermummungsverbot sind. Ich finde, das müssen wir ernst nehmen. Sie sind die Leute, die an der Front sind. Sie sind die Leute, die Erfahrung haben. Glauben Sie, dass ein einziger Polizist sich freiwillig einer Gefahr aussetzt, wenn er weiss, wie man sich besser schützen kann? Man tut gut daran, mit den Fachleuten zu sprechen, wie das Ihre Kommission getan hat, und ihre Erfahrungen und die Schlüsse, die sie daraus ziehen, dann auch ernst zu nehmen.

Es kommt immer wieder zu Sachbeschädigungen und auch zu Personenschäden. Die Erwartung aber, dieses Problem wäre gelöst, wenn wir das Vermummungsverbot ins Strafgesetzbuch schrieben, ist falsch. Ich finde, da muss man der Bevölkerung gegenüber ehrlich bleiben, auch wenn es brodelt. Auch wenn es brodelt, ist es die Aufgabe der Politik, zu sagen, was man tun kann und wer in diesem Land wofür zuständig ist.

Der Bevölkerung zu sagen, weil das eidgenössische Parlament im Strafgesetzbuch einen Artikel ändere, komme jetzt alles gut, denn man habe etwas getan, das ist nicht ehrlich. Natürlich ist es schwierig, wenn der Erwartungsdruck der Bevölkerung, dass Sie etwas tun und dass Sie ein Zeichen setzen, gross ist, aber ich denke, es ist letztlich eine vertrauensbildende Massnahme, wenn man der Bevölkerung sagt, was man tun kann, wer zuständig ist und was getan wird. Deshalb, glaube ich, ist es richtig, dass man ehrlich ist und sagt, nur einen Artikel im Strafgesetzbuch zu ändern, ändere nichts an der Ausgangslage.

Es klingt manchmal fast etwas, als ob man, wenn man dieser Motion nicht zustimmt, die Vermummten gutheissen und einfach sagen würde: "Das müssen wir hinnehmen, das ist halt so. Wenn sie Sachbeschädigungen vornehmen oder sogar Personen schädigen, dann ist das halt einfach so. Da braucht es jetzt eben ein bisschen Toleranz." Nein, das ist überhaupt nicht so! Es steht alles heute schon im Strafgesetzbuch: Wer Sachbeschädigungen vornimmt, wird bestraft, und das ist auch richtig so. Dafür müssen Sie nicht das Strafgesetzbuch ändern, das ist bereits so geregelt.

Deshalb muss man schauen, was ein Vermummungsverbot tatsächlich an präventiver Wirkung entfalten kann, und das sieht man in den Kantonen: Die präventive Wirkung von Vermummungsverboten ist leider gering. Herr Ständerat Eder hat da ein wichtiges Thema aufgegriffen: Man muss dann konsequent sein, wenn es darum geht, wirklich präventiv eine Wirkung zu erzielen, wirklich Eskalationen, zum Beispiel durch übermässigen Alkoholkonsum, aber auch in anderen Bereichen, zu vermeiden. Aber einen Artikel im Strafgesetzbuch zu ändern und der Bevölkerung zu sagen, man habe in Bezug auf dieses Problem - es ist ein Problem - wirklich etwas verbessert, das ist nicht ehrlich. Deshalb braucht es den Mut, bei dieser Motion die Ablehnung zu unterstützen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen und gegenüber der Bevölkerung ehrlich zu bleiben. [PAGE 1028]