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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-12-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-12-02

Wortprotokoll

Die Niederlassungsfreiheit gibt allen Schweizerinnen und Schweizern das Recht, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen. Keine Gemeinde darf einen Wohnsitzwechsel verweigern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Recht gilt auch für Personen, die sich in einem Pflegeheim aufhalten.

Gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtes ist es erforderlich, dass die betreffende Person urteilsfähig und volljährig ist und dass sie freiwillig in das Heim wechselt, um dort ihren Lebensabend zu verbringen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann wird am Ort des Heims ein Wohnsitz begründet.

Die Kommissionssprecherin hat es gesagt: Mit der neuen Pflegefinanzierung wollte man in Bezug auf die Wahlrechte von Personen in Pflegeheimen keine Änderung einführen. Für die Restfinanzierung der Pflegekosten sind nun allerdings die Kantone zuständig. Es haben sich daher kantonal unterschiedliche Lösungen entwickelt. Diese können dazu führen, dass bei einem ausserkantonalen Heimaufenthalt Finanzierungslücken entstehen, was aber nicht im Sinne des Gesetzes ist. In der Praxis kann das bedeuten, dass letztlich die freie Wahl des Wohnsitzes erschwert wird.

Die Zuständigkeit für die Restkostenfinanzierung bei ausserkantonalen Heimaufenthalten ist Gegenstand von zwei Postulaten, die Ihr Rat (12.4099) bzw. der Nationalrat (12.4051) in der Frühjahrssession dieses Jahres bereits angenommen haben. Das Bundesamt für Gesundheit ist bereits daran, zusammen mit den Kantonen eine Lösung zu suchen, die den Regelungen und der Systematik des KVG entspricht. Soweit die Wohnsitzbestimmungen des ZGB betroffen sind, wird auch das Bundesamt für Justiz in die Arbeiten einbezogen. Der Bundesrat wird anschliessend über das Ergebnis berichten.

In Übereinstimmung mit diesen beiden Postulaten beantragt Ihnen der Bundesrat, auch die vorliegende Motion anzunehmen. Aber die beiden Postulate sind ja bereits angenommen, und damit ist das Thema jetzt in der Tat auf dem Tisch. Der Bundesrat wird deshalb unabhängig davon, wie Sie heute entscheiden - das muss ich Ihnen jetzt schon sagen -, die Frage der Zuständigkeit für die Restkostenfinanzierung bei ausserkantonalen Heimaufenthalten aufnehmen müssen und zusammen mit den Kantonen nach Lösungen suchen. Wir machen das gerne. Mehr als eine Prüfung der Frage, wie die Niederlassungsfreiheit auch im Alter effektiv sichergestellt werden kann, verlangt letztlich auch diese Motion nicht.

Von daher können Sie sie annehmen oder auch ablehnen. Aber wir werden an der Lösung dieser Frage arbeiten.