Fässler Daniel · Nationalrat · 2014-03-03
Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-03
Wortprotokoll
Die CVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten auf diese Vorlage und unterstützt durchwegs alle Anträge der Kommissionsmehrheit. Unsere Fraktion steht dem mit dem sogenannten Nagoya-Protokoll verfolgten Ziel, den Zugang zu genetischen Ressourcen zu erleichtern, positiv gegenüber. Wir sind daher gewillt, das Nagoya-Protokoll [PAGE 15] vom 29. Oktober 2010 zu genehmigen und das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz entsprechend zu ergänzen.
Die Kommissionssprecher haben die Gründe, die für das Eintreten auf diese Vorlage sprechen, im Detail und überzeugend dargelegt. Ich habe keine Veranlassung, diese Ausführungen zu wiederholen. Ich möchte Ihnen aber bereits jetzt darlegen, weshalb die CVP/EVP-Fraktion bei den verschiedenen Differenzen die Mehrheit unterstützt. Ich beschränke mich dabei auf jene Differenzen, wo im Vergleich zu den Beschlüssen des Ständerates Änderungen vorgeschlagen werden.
Ich beginne mit Artikel 23n Absatz 1bis Buchstabe f. Die Mehrheit möchte, dass die Nutzung kommerzieller Pflanzensorten für die Züchtung und Entwicklung neuer Pflanzensorten aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen wird. Dies ist unserer Auffassung nach sinnvoll und notwendig. Die züchterische Freiheit darf durch die Umsetzung des Nagoya-Protokolls nicht eingeschränkt werden. Das ist wichtig, denn kommerzielle Pflanzensorten sind momentan dank des Züchterprivilegs und dank der Ausnahmen im Patentgesetz frei verfügbar. Dieser für die Schweizer Wirtschaft wichtige Grundsatz sollte nicht ohne Not aufgegeben werden, zumal diese Not nach Auffassung der Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion und der Mehrheit der Kommission durch das Nagoya-Protokoll nicht geschaffen wird.
Zum zweiten Punkt, zu Artikel 23n Absatz 1bis Buchstabe g: Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen hier vor, dass genetische Ressourcen, die als Pathogene und Schädlinge ausschliesslich eine Bedrohung der Biodiversität, der Landwirtschaft und der Menschen darstellen, von der bei der Nutzung dieser Ressourcen geforderten Sorgfaltspflicht ausgenommen werden. Dies ist eine vernünftige und den Interessen der Schweizer Wirtschaft Rechnung tragende Interpretation des Nagoya-Protokolls. Das Protokoll schreibt den Mitgliedländern vor, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um schädliche genetische Ressourcen, die die Umwelt bedrohen, zu bekämpfen. Es wäre daher nicht nur unlogisch, sondern geradezu widersprüchlich, wenn Ressourcen, die als pathogen, das heisst als potenziell krankmachend bezeichnet werden müssen, in den Vorteilsausgleichsmechanismus aufgenommen würden. Die Kommissionsmehrheit ist daher der Meinung, dass pathogene, das heisst krankmachende und schädliche Organismen explizit vom Geltungsbereich ausgeschlossen werden sollten. Diese Auffassung wird von der CVP/EVP-Fraktion grossmehrheitlich geteilt.
Und noch zu einem dritten und letzten Punkt, zu Artikel 23p: Die Vorlage sieht vor, dass auch traditionelles Wissen indigener oder ortsansässiger Gemeinschaften, das sich auf genetische Ressourcen bezieht, vom Nagoya-Protokoll bzw. von den Ausführungsbestimmungen im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz erfasst wird. Dieser sehr allgemein gehaltene Grundsatz geht der Kommissionsmehrheit zu weit. Es wird Ihnen daher vorgeschlagen, davon eine Ausnahme zu machen, wenn dieses traditionelle Wissen der Öffentlichkeit heute bereits frei zugänglich ist. Dies scheint der CVP/EVP-Fraktion ein Muss zu sein. Würde man in diesem Punkt der Minderheit und damit dem Bundesrat und dem Ständerat folgen, würde man faktisch eine rückwirkende Anwendung auf die heute frei zugänglichen Ressourcen beschliessen. Dies darf nicht sein. Daher unterstützt die CVP/EVP-Fraktion auch in diesem Punkt grossmehrheitlich die Mehrheit.
Ich fasse zusammen: Unsere Fraktion tritt auf die Vorlage ein, und bei allen Differenzanträgen unterstützt sie zumindest grossmehrheitlich die Mehrheit.