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Baader Caspar · Nationalrat · 2001-10-03

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-03

Wortprotokoll

Bei Artikel 150 Absatz 1 geht es um das Konsultationsverfahren beim Erlass von Verordnungen, welches bereits im allgemeinen Teil - in Artikel 23 Absatz 3 - beschlossen worden ist. Anders als die Kommission will der Bundesrat dieses Konsultationsrecht - es ist keine Pflicht, sondern nur ein Recht - der zuständigen Kommissionen auf jene Verordnungen beschränken, die "in erheblichem Ausmass ausserhalb der Bundesverwaltung vollzogen" werden.

Dagegen will die Kommission einstimmig ein uneingeschränktes Konsultationsrecht für alle Verordnungen. Sie ist klar der Meinung, dass es hier nicht um ein Entscheidungsrecht der Kommissionen geht, sondern nur um ein Konsultationsrecht, und dass deshalb mit diesem Recht die Verordnungskompetenz des Bundesrates nicht tangiert wird.

Ich bitte Sie daher, der einstimmigen Kommission zu folgen.