Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-03
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-03
Wortprotokoll
Die genetischen Ressourcen und der Zugang zu ihnen und auch eine gerechte Abgeltung sind seit Jahrzehnten ein Thema. Ich kenne dieses Thema bereits von früher aus dem Handelsrecht; man versuchte über Jahrzehnte, es dort zu integrieren, und ist immer gescheitert. In Nagoya gelang ein Durchbruch unter den international engagierten Staaten. Ein Protokoll wurde erstellt, welches den Zugang zu diesen genetischen Ressourcen und auch den gerechten Vorteilsausgleich regelt. Wir setzen damit auch das dritte Ziel der Biodiversitätskonvention um. Deshalb hat die Schweiz dieses Nagoya-Protokoll bereits im Mai 2011 unterzeichnet. Jetzt geht es um die Ratifizierung, ob Sie damit einverstanden sind, und die Anpassung unserer nationalen Gesetzgebung.
In der Vernehmlassung zu diesem Protokoll gab es eine klare Positionierung für die Ratifizierung. 62 der 80 Teilnehmenden haben auf Zustimmung plädiert, darunter die Mehrheit der Kantone, Economiesuisse, Interpharma und Scienceindustries. Gerade die Pharmabranche hat hier deutlich gemacht, dass sie dieses Protokoll für richtig erachtet und dass für sie der Zugang zu diesen genetischen Ressourcen lebenswichtig ist. Differenzen haben wir dann beim nachfolgenden Geschäft, in der Umsetzung auf Gesetzesebene, nicht aber bei der Bedeutung dieses Nagoya-Protokolls.
Es ist nicht so, dass eine Nichtratifizierung für ein Pharmaland, für ein Forschungsland wie die Schweiz ohne Auswirkungen bliebe. Die Ratifizierung bringt Rechtssicherheit, und sie gewährleistet den langfristigen Zugang zu genetischen Ressourcen. Wir verfügen in der Schweiz nur über ganz wenige genetische Ressourcen und sind somit auf den Zugang im Ausland maximal angewiesen. Der Zugang sichert deshalb der Forschung und der Wirtschaft wichtige Vorteile bei der Weiterentwicklung ihrer Tätigkeiten und ihrer Produkte.
Diese Regelungen im Nagoya-Protokoll implizieren zum ersten Mal auch Vorteilsanrechnungen. Es ist schon nicht so, Herr Nationalrat Mörgeli, dass das einfach ein paar Entwicklungsländer sind. Es gilt auch hier das Territorialitätsprinzip, das heisst, dass jeder Staat souverän über die Ressourcen entscheidet, die es auf seinem Staatsgebiet hat. Niemand ist gezwungen, der Forschungsindustrie Zugang zu seinen genetischen Ressourcen zu verschaffen. Wenn Brasilien Nein sagt, wenn Venezuela Nein sagt, wenn Ägypten Nein sagt, wenn andere ressourcenstarke Staaten Nein sagen, dann ist das ein souveräner Entscheid. Die Leidtragenden sind Schweizer Wirtschaftsunternehmen und die Forschung. Es ist deshalb auch hier in unserem ureigenen Interesse, durch eine multilaterale Konvention diesen Zugang zu regeln, damit nicht ein Staat tun kann, was er will, oder willkürlich festlegen kann, wie das vor sich gehen soll. Genau dieser Zugang und die dabei geltenden Spielregeln sind in diesem Protokoll festgehalten.
Die Vorlage ermöglicht es, die Sorgfaltspflicht und die Meldepflicht festzulegen. Wenn ein Produkt, basierend auf genetischen Ressourcen, auf dem Markt zugelassen wird, wenn es kommerzialisiert wird, dann ist das geregelt. Sie ermöglicht aber auch eine ausgewogene, gerechte Aufteilung der aus der Nutzung dieser genetischen Ressourcen entstehenden Vorteile. Wenn das geregelt ist, hat das auch langfristig den Effekt, dass die Biodiversität, von der der Mensch auf diesem Planeten abhängig ist, erhalten und geschützt wird.
Wir meinen deshalb - das hat auch die Vernehmlassung klar ergeben -: Diese Vorlage ist zum Vorteil der Schweiz. Sie sichert uns den Zugang zu genetischen Ressourcen.
Deshalb empfehle ich Ihnen, hier klar der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.