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Chopard-Acklin Max · Nationalrat · 2014-03-03

Chopard-Acklin Max · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-03

Wortprotokoll

Wasser ist ein kostbares Gut, und dazu gilt es Sorge zu tragen - so viel vorneweg. Die SP-Fraktion unterstützt die vorliegende Änderung des Gewässerschutzgesetzes, welche zum Ziel hat, unsere Gewässer weiterhin in hoher Qualität sauber zu halten und die dazu benötigte Finanzierung zur Nachrüstung von rund 100 Abwasserreinigungsanlagen sicherzustellen. Hierfür wird die vorliegende zweckgebundene und tragbare Spezialfinanzierung schliesslich vorgeschlagen.

Organische Mikroverunreinigungen durch Stoffe wie Medikamente und Hormone werden heute in den zentralen Abwasserreinigungsanlagen nicht oder nur teilweise entfernt und gelangen mit dem biologisch gereinigten Abwasser in die Gewässer. Laut der Botschaft des Bundesrates werden in Fliessgewässern mit einem Abwasseranteil von mehr als 10 Prozent bereits heute organische Spurenstoffe in Konzentrationen gemessen, welche die Fortpflanzung und Entwicklung von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen beeinträchtigen. Solche Mikroverunreinigungen werden stellenweise auch in ufernahen unterirdischen Trinkwasserfassungen gemessen - das ist also nichts Unbedenkliches. Diese ungute Entwicklung zeigt den Handlungsbedarf auf. Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und zum Schutz unserer Trinkwasserressourcen sind bei Abwasserreinigungsanlagen in kritischen Gebieten daher - das will diese Vorlage - zielgerichtete technische Massnahmen notwendig, dank denen der Eintrag organischer Spurenelemente reduziert werden kann.

Wie der Bundesrat, der Ständerat und die klare Mehrheit der UREK-NR wird die SP-Fraktion auf die Vorlage zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes eintreten; sie lehnt den Minderheitsantrag auf Nichteintreten ab. Sagen wir Ja zu dieser sinnvollen Optimierung im Gewässerschutz. Persönlich empfehle ich Ihnen, bei Artikel 61a ebenfalls der Mehrheit zu folgen.