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Graber Konrad · Ständerat · 2013-09-17

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-17

Wortprotokoll

In der Stellungnahme zu dieser Motion schreibt der Bundesrat, dass das Bundesamt für Statistik vor einigen Jahren ein Projekt gestartet habe, das sich als äusserst komplex herausgestellt habe und im Herbst einer Evaluation zugeführt werden solle. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Motion gilt es, insbesondere auch die Motion Humbel 12.3601, die sich mit der Entwicklung der Ergänzungsleistungen auseinandersetzt, heranzuziehen. Wie Herr Schwaller dies gesagt hat, wird uns diese Thematik bestimmt bei den nächsten Reformvorhaben beschäftigen. Die Frage wird ja dann vor allem sein: Gibt es in dieser konkreten Frage, was den Vorbezug von Pensionskassengeldern angeht, einen Regulierungsbedarf? Diese Frage ist letztlich natürlich politisch zu beurteilen.

Ich denke einfach, dass es nicht die Aufgabe ist, hier jetzt eine riesige Datengeschichte zu veranstalten. Wir müssen auch nicht auf die letzte Kommastelle wissen, was in diesem Bereich geht. Aber man könnte auch eine etwas allgemeinere Aussage anstreben, zum Beispiel indem man mit Stichproben arbeitet und einmal tausend Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezüger anschaut und beurteilt, wie sich das ausgewirkt hat, wenn jemand einen Pensionskassenvorbezug gemacht hat. Das wäre eine grobmaschigere Lösung, und vermutlich wäre die Aussage nicht völlig anders als bei einer genaueren Analyse. Interessant wäre auch die Erörterung der Frage, ob sich die Regulierung durch die Finma und die Bankiervereinigung, nämlich dass man vor solchen Bezügen ein hartes Eigenkapital von mindestens 10 Prozent haben muss, bereits ausgewirkt hat.

Für mich ist klar, dass wir auf alle Fälle statistisches Material brauchen, wie dies in der Motion gefordert wird. Deshalb stehe ich dieser Motion auch positiv gegenüber.

Ich habe vor zwei Wochen eine Studie der Hochschule Luzern mit dem Titel "Nutzung von Vorsorgegeldern zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum" erhalten. Ich weiss nicht, ob das mit dem Departement abgesprochen ist. Man schreibt dann am Schluss dieser Studie, dass man noch weiterführende Untersuchungen vornehmen will, um zu beurteilen, ob Zinserhöhungen zu finanziellen Schwierigkeiten führen könnten, die dann letztlich auch zu Ergänzungsleistungen führen würden. Mir hat die Autorin auf eine entsprechende Anfrage dann noch Folgendes gesagt: "Mit der geplanten Untersuchung der Risikofinanzierung lässt sich sicherlich der potenzielle Anteil derjenigen abschätzen, welche durch den Bezug der zweiten Säule für den Bereich Wohnungswesen in finanzielle Not kommen und auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Allerdings wird diese Schätzung nur durch Szenarienanalysen möglich sein." Ich denke, genau das ist es, was auch der Inhalt der Motion ist.

Wenn ich es zusammenfasse: Die Motion will statistisches Datenmaterial, und ich denke, wir sollten dem entsprechen. Das Projekt, das jetzt schon mehrere Jahre gedauert hat, muss aus meiner Sicht in eine Richtung gesteuert werden, die Zwischenergebnisse bringt, allenfalls auch mit Stichproben. Ich denke, man könnte auch an dieser Studie in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern andocken und dann zur Aussage kommen, dass wir eine politische Beurteilung brauchen, damit wir auch politisch entscheiden können; wir brauchen nicht Aussagen auf die letzte Kommastelle.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.