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Kuprecht Alex · Ständerat · 2013-09-17

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-17

Wortprotokoll

Das heute zur Debatte stehende Geschäft hat wohl eine Geschichte hinter sich, wie sie zum Glück bei der parlamentarischen Behandlung von Geschäften selten vorkommt und in keinem Fall nachahmenswert ist. Nachdem unsere Kommission eigentlich klar mit 10 zu 3 Stimmen, nicht zuletzt basierend auf der damaligen und mit Brief vom 22. September 2011 dokumentierten grossmehrheitlichen Uneinigkeit und Ablehnung unter den Kantonen, entschieden hat, auf dieses Geschäft nicht einzutreten, ging das Säbelrasseln in den Medien in einem gewaltigen Ausmass los. Der mediale Druckaufbau durch die sich benachteiligt fühlenden Kantone führte dann bekanntlich dazu, dass man in der Kommission nochmals auf den eindeutig gefällten Entscheid zurückkam.

Klar war es bereits zum Zeitpunkt der ersten Behandlung und ist es auch heute noch, dass eine gerechte Lösung und eine sachlich korrekte Behandlung nicht gefunden werden können. Der damals getroffene Entscheid wäre unter dem Aspekt der korrekten Abwicklung auch heute noch der richtige. Die nun zur Diskussion vorliegende Entscheidung muss deshalb in die Kategorie der politischen Problembeseitigung eingeordnet werden. Sie ist weder sachlich korrekt noch für die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler gerecht. Diejenigen unter Ihnen, welche in der Vergangenheit zu viel Prämien bezahlt haben und mittlerweile in einem Kanton wohnen, wo zu wenig Prämien bezahlt wurden, werden durch die nun getroffenen Massnahmen erneut zum Handkuss kommen. Das ist die unschöne, aber wohl kaum zu vermeidende Kehrseite der Angelegenheit.

Auch das Bundesamt für Gesundheit hat bei der Behandlung dieses Geschäftes nicht gerade durch eine positive Handlungsweise geglänzt. Mitten in der Behandlung wechselte man die Berechnungsmethode und trug zur völligen Verwirrung bei. Kantone, die bisher zu den Verlierern zählten, sahen sich plötzlich auf der Seite der Gewinner. Versicherte solcher Kantone hätten nach alter Methode noch mehrere Millionen zu wenig Prämien bezahlt und kommen heute in den Genuss von zusätzlichen Ermässigungen. Andere hingegen, die zu viel bezahlt haben, sind jetzt auf der Seite derjenigen, die zu wenig bezahlt haben, und werden wohl oder übel in den kommenden Jahren auf die CO2-Rückerstattung verzichten müssen. Die Verunsicherung war somit komplett.

Der nun vorliegende Lösungsvorschlag ist meines Erachtens der einzige gangbare Weg, dieses Problem - und ich kann anerkennen, dass es für diejenigen, die in all den Jahren in verschiedenen Kantonen zu viel Prämien bezahlt haben, effektiv auch eine Ungerechtigkeit war - auf eine pauschale Art und Weise zu lösen.

Sie ist nicht elegant, dafür aber umsetzbar, pragmatisch und sachbezogen. Sie ist das Resultat von Verhandlungen der Kantone, der Krankenkassen und des Bundes, der ebenfalls mit einem Drittel an den 800 Millionen Franken, der Summe der zurückzuerstattenden Prämiengelder, partizipiert. Immerhin muss man dabei festhalten, dass seitens des Bundesamtes für Gesundheit während Jahren in verschiedenen Kantonen Prämien genehmigt wurden, die nicht den effektiven Kosten entsprachen.

Es stellt sich nun die Frage, auf welche zeitliche Periode sich die Rückerstattung abstützen soll. Gegenüber stehen sich zwei Varianten: entweder zurück bis zur Einführung des KVG im Jahre 1996 oder zurück auf die letzten zwölf Jahre. Je nach der Länge der Zeitachse verändert sich die Liste der Gewinner- und Verliererkantone wieder. Das war auch der Grund, dass sich hier in unserer Kommission eine Mehrheit und eine Minderheit ergeben haben. Massgebender Zeitpunkt wird die Inkraftsetzung dieser Gesetzesänderung sein. Es wäre deshalb durchaus möglich, dass eine Zeitspanne von gegen zwanzig Jahren in Betracht gezogen werden müsste. Ich bin überzeugt, dass eine derartige lange Betrachtungsweise nicht angebracht ist. Sie entspricht auch nicht der Meinung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, die sie uns kundgetan hat. Die Mehrheit der SPK-SR versuchte auch hier, die Vernunft walten zu lassen, und ist bereit, die [PAGE 771] letzten zwölf Jahre in die Rückerstattungsrechnung einzubeziehen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, schreiten wir also heute zur Tat, und erledigen wir dieses Geschäft in der Erkenntnis, dass eine Unkorrektheit von heute eine Unkorrektheit von gestern nicht korrekt machen kann, und im Wissen, dass zahlreiche Prämienzahlerinnen und Prämienzahler die Geprellten der Zukunft sein werden. In diesem Sinne bitte ich Sie ebenfalls, auf dieses unsägliche Geschäft einzutreten und es im Sinne der Mehrheit auf den Opfertisch des Nationalrates zu legen.

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