AB 151260
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-17
Wortprotokoll
Hier geht es um die Aufnahme von Dusch- und Badewasser ins Lebensmittelgesetz. Der Nationalrat hat diese Bestimmung gestrichen, weil diese nach seiner Meinung zu weit geht.
Die Kommission schlägt Ihnen aber eine Präzisierung vor. Es geht nämlich nicht um das Wasser, das man zu Hause zum Baden und Duschen nutzt, sondern vor allem um Wasser in Spitälern, Pflegeheimen und Hotels. Das Badewasser kann Träger von schwerwiegenden Krankheiten wie Salmonellen oder Legionellen sein. Letztere verbreiten sich immer mehr. Jährlich werden rund 190 bis 220 Legionellose-Fälle gemeldet, wovon 12 bis 15 Fälle tödlich verlaufen. Es gibt hier keine einheitlichen nationalen Anforderungen; nicht alle Kantone kennen entsprechende Vorschriften. Und wenn sie welche haben, dann fussen sie nicht auf denselben Normen und Beurteilungskriterien. Deshalb sollte hier das Schutzniveau allgemein vereinheitlicht werden, aber - und das war der Kommission wichtig - ohne dass man dann beim Vollzug [PAGE 757] in der entsprechenden Verordnung mit Normen und Mindeststandards über das Ziel hinausschiesst, sondern so, dass man den gesunden Menschenverstand walten lässt.