Lexipedia

Eder Joachim · Ständerat · 2013-09-17

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-17

Wortprotokoll

Wenn ich mich als Nichtkommissionsmitglied zu diesem Artikel melde, dann hat dies seinen Grund; Sie haben es von Kollegin Pascale Bruderer Wyss gehört. Ich war Gesundheitsdirektor und damit politisch Verantwortlicher - nicht Experte -, als wir im Kanton Zug bei der Totalrevision unseres Gesundheitsgesetzes mit einem separaten Konsumentenschutzartikel die sogenannte amtliche Qualitätsbescheinigung einführten. Das Gesetz trat am 1. März 2009 in Kraft, sodass wir nun also über eine vierjährige Erfahrung verfügen.

Bevor ich darauf zu sprechen komme, möchte ich einige grundsätzliche Bemerkungen machen, sind wir alle hier im Saal doch auf irgendeine Art und Weise von diesem Artikel angesprochen. Wir kaufen in Metzgereien ein, wir verpflegen uns in Restaurants und sind auch regelmässig Kundinnen und Kunden in Bäckereien und Konditoreien. Die Lebensmittelkontrollen der Kantone überwachen die hygienischen Verhältnisse in diesen Betrieben regelmässig. Sehr viele arbeiten sehr gut oder gut - ich meine die Betriebe, nicht die Lebensmittelkontrolleure. Die machen es natürlich auch gut oder sehr gut. Einige Betriebe arbeiten mittelmässig und ganz wenige schlecht. Natürlich treffen die Lebensmittelkontrolleure im ganzen Land bei Bedarf Sofortmassnahmen. Minderwertige Lebensmittel werden vernichtet, Korrekturmassnahmen angeordnet, Nachkontrollen durchgeführt oder im Extremfall sogar Betriebe geschlossen.

Aber man darf sich keine Illusionen machen. Die hohe personelle Fluktuation in gewissen Betrieben und die Tatsache, dass das Personal oft weder sprachgewandt noch in Hygiene hinreichend ausgebildet ist, machen Fortschritte [PAGE 764] manchmal schwierig; ich muss Ihnen das sagen, ich verschone Sie von entsprechenden Fotos der Dokumentationen. Aber manchen würde der Appetit vergehen, wenn sie hinter gewisse Türen sehen könnten. Umgekehrt, dies sei auch gesagt, gibt es viele unscheinbare Betriebe, die Leistungen in sehr guter Qualität erbringen. Die Frage ist nun, ob das die Konsumentinnen und Konsumenten interessiert und ob sie das wissen dürfen oder ob sie im Dunkeln gelassen werden sollen.

Gemäss dem Sprecher der Minderheit II dürfen die Konsumentinnen und Konsumenten dies nicht wissen, weil - so seine Wortwahl - das Ganze übers Ziel hinausschiesse. Das erstaunt, denn der Entwurf des Bundesrates bzw. der Antrag der Minderheit I sieht vor, dass die Lebensmittelkontrolle den Betrieben ergänzend zum Kontrollbericht kostenlos eine amtliche Qualitätsbescheinigung abgibt. Diese soll einfach verständlich sein und enthält keine Details. Wir im Kanton Zug machen keine Smileys, und es geht auch nicht um die Veröffentlichung einer schwarzen Liste, ich möchte das in aller Form betonen. Noch etwas: Ein kleiner Ausrutscher oder ein einmaliges Problem werden nie erwähnt werden. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen ganz einfach wissen, wie es in diesem Betrieb um die Hygiene, wie es um die Qualität steht.

Ich finde eine Streichung dieses Absatzes aus verschiedenen Gründen falsch: Die guten Betriebe - das ist die Mehrheit - erhalten mit der Bescheinigung nämlich ein behördliches Marketinginstrument, um ihre Leistungen sichtbar zu machen; sie werden gestärkt. Die schlechten Betriebe erhalten die Möglichkeit, sich im Stillen zu verbessern. Und die Konsumentinnen und Konsumenten erhalten die Möglichkeit, sich nach der Qualitätsbescheinigung zu erkundigen, wenn sie daran interessiert sind. Sie können dann selbst bestimmen, wo sie einkaufen oder konsumieren wollen.

Damit bin ich bei den vierjährigen Erfahrungen mit diesem System in unserem Kanton. Sie sind ausgesprochen positiv. 2009 waren 42,5 Prozent der Betriebe sehr gut, vier Jahre später, also im Jahre 2012, waren es 46,4 Prozent. Das heisst, der Anteil ist erfreulicherweise gestiegen. Insgesamt waren letztes Jahr 82,7 Prozent aller Betriebe gut oder sehr gut, ein beachtlicher Prozentsatz, ein erfreulicher Leistungsausweis für die Betriebe. 2009 waren 1,9 Prozent oder 11 Betriebe ungenügend. Diese Zahl ist im letzten Jahr auf 0,3 Prozent gesunken. Das heisst, von insgesamt 670 Betrieben in unserem Kanton waren gerade noch 2 ungenügend.

Auch die betroffenen Betriebe reagieren positiv. Sie nehmen die amtliche Qualitätsbescheinigung zum Anlass, für sich Reklame machen zu können. Ich nenne Ihnen drei konkrete Beispiele:

Ein Cateringbetrieb legt die Qualitätsbescheinigung - das ist ein A4-Blatt - seinen Offerten bei. Ein Confiseriebetrieb braucht sie als internes Führungsinstrument und legt der Lebensmittelkontrolle nahe, sie weiterhin so praktisch und einfach anwendbar zu halten. Ein Restaurationsbetrieb benutzt sie zu Werbezwecken und bildet sie sogar auf der Menükarte ab. Das Motto ist klar: Tue Gutes und sprich davon oder schreib darüber.

Ich halte abschliessend fest: Es geht hier überhaupt nicht um ein Prangersystem, wie wir in einer Zuschrift lesen konnten. Ziel ist und bleibt es, die Qualität zu fördern, statt Mängel und Schwächen zu bestrafen. Es gibt nachweislich keine zusätzlichen administrativen und finanziellen Mehrbelastungen, weder für die Betriebe noch für die Lebensmittelkontrolle, das haben wir in diesen vier Jahren im Kanton Zug bewiesen. Viele Betriebe - jetzt komme ich zu einem wesentlichen Punkt -, ja sogar ganze Verbände führen eigenständig Labels ein. Sie werten die Leistungen, verteilen Medaillen - zum Beispiel für gute Blut- und Leberwürste -, Punkte, zum Beispiel Gault Millau, Sterne, zum Beispiel in den Hotels, in denen wir übernachten. Transparenz wird also grossgeschrieben, alles im Hinblick darauf, Markt- und Wettbewerbsvorteile zu erhalten. Nehmen wir doch diese positiven Beispiele als Vorbilder.

Ich bin dankbar, wenn Sie diese Punkte bei Ihrem Entscheid berücksichtigen. Sie setzen heute ein wichtiges Zeichen, nicht nur für die Konsumentinnen und Konsumenten, auch für die Betriebe selber. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I (Bruderer Wyss) und damit den Bundesrat zu unterstützen.