Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-03-05
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-05
Wortprotokoll
Die Volksmeinung ist klar. Als Vertreter eines Kantons, dessen Versicherte zu viel bezahlt haben, wurde ich wiederholt auf die Sachlage angesprochen. Ich konnte dabei viel Ungeduld und Unverständnis spüren: Es sei höchste Zeit, dass die Angelegenheit endlich bereinigt werde.
Die Vorlage, die wir heute besprechen, ist ein Kompromiss. So wird nur knapp die Hälfte der zu viel bezahlten Prämien ausgeglichen, und es handelt sich um eine fixe Summe, unabhängig vom Bemessungszeitraum, den wir festlegen. Die Ausgleichszahlungen erfolgen je zu einem Drittel durch die Kassen, die Kantone und den Bund. Den Bund betrifft es mit 266 Millionen Franken. Die Kassen bezahlen also insgesamt einen Drittel von der Hälfte der zu viel bezahlten Gelder zurück, mathematisch ist das ein Sechstel des Ganzen, oder anders ausgedrückt: 84 Prozent der zu viel bezahlten Prämien bleiben in den Schatullen der Kassen. Der Kompromiss ist nicht überwältigend, das ist aus diesen Zahlenrechnereien klar erkennbar. Aber offenbar ist dieser Kompromiss der grösstmögliche gemeinsame Nenner unter allen Beteiligten.
Wir Grünliberalen sind uns bewusst: Es gibt keine absolut gerechte Lösung. Wir wissen, dass es Durchschnittswerte sind, die der Berechnung zugrunde liegen. Auch die Problematik der Wohnsitzwechsel zwischen Kantonen, die zu viel, und solchen, die zu wenig bezahlt haben, ist angesprochen worden. Dort kann man Pech oder Glück haben, oder man kann es in den nächsten drei Jahren auch bewusst noch etwas steuern.
Der Ständerat hat den Bemessungszeitraum für die Rückzahlung mit dem Inkrafttreten des KVAG verknüpft. Wir haben dieses KVAG an den Bundesrat zurückgewiesen. In der entsprechenden Debatte wurde klar festgehalten, dass diese Rückweisung den Ausgleich der zu viel bezahlten Prämien nicht verzögern darf und soll. Es war auch anerkannt, dass bei der Krankenkassenaufsicht Bedarf für bessere Regelungen besteht. Wir werden also die Aufsicht verbessern, wir werden die Zukunft regeln, und wir werden dafür sorgen, dass sich die gleichen Probleme nicht mehr wiederholen. Das wird aber nicht in Verknüpfung mit dieser Vorlage, sondern in einer eigenständigen Debatte geschehen. Es wurde gesagt: Es ist noch offen, ob für diese Regelungen ein eigenständiges Aufsichtsgesetz erforderlich ist oder ob sie ins [PAGE 65] bestehende KVG integriert werden können. Es ist übrigens auch festzuhalten, dass bei den Berechnungen in den letzten Jahren nicht mehr so grosse Fehler wie früher aufgetreten sind.
Deshalb beantragt die Mehrheit der Kommission, die Koppelung mit dem Aufsichtsgesetz aufzuheben und mit einem fixen Bemessungszeitraum zu arbeiten. In der Kommission wurde auch aufgezeigt, dass bereits im kommenden Jahr, 2015, erste Ausschüttungen an die Versicherten erfolgen können, wenn wir und selbstverständlich auch der Ständerat die Gesetzesänderung jetzt zügig verabschieden.
Das Eintreten ist bekanntlich nicht bestritten. Wir Grünliberalen unterstützen überall die Mehrheit. Das heisst, wir unterstützen, dass die Gesetzesänderung für die Ausgleichszahlungen nicht mit dem Inkrafttreten des Aufsichtsgesetzes gekoppelt wird, sondern auf dem fixen Bemessungszeitraum 1996-2013 basiert. Entsprechend lehnen wir auch die Übergangsbestimmung ab, welche dazu auffordert, auch die restlichen Beträge noch auszugleichen.