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AB 151409

Haller Vannini Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2014-03-13

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, Ihnen das Gesetz kurz vorzustellen und vor allem auf die Beweggründe einzugehen, weshalb es einer Totalrevision bedarf. Das geltende Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) entstand unter dem Eindruck der massiven Zerstörungen während des Zweiten Weltkrieges. Seither hat sich die Gefahren- und Bedrohungslage stark gewandelt. Deshalb soll der Geltungsbereich des KGSG erweitert werden. Neben Massnahmen zur Prävention und Schadensbewältigung im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt sollen neu auch solche im Zusammenhang mit natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen und Notlagen erfasst werden. Die Erfahrungen - etwa beim Brand der Kapellbrücke in Luzern oder bei den Hochwassern von 2005 und 2007 - bestätigen die Notwendigkeit einer solchen Erweiterung.

Mit der Revision des KGSG werden ebenfalls neue Bestimmungen des internationalen Rechts in der Schweizer Gesetzgebung umgesetzt. Mit dem Zweiten Protokoll zum Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten aus dem Jahre 1954 ist 2004 für die Schweiz eine neue völkerrechtliche Grundlage verbindlich geworden. Das Zweite Protokoll schafft für Kulturgüter unter der Bezeichnung "verstärkter Schutz" eine neue Kategorie sowie die Möglichkeit zur Errichtung eines Bergungsortes. Ein Bergungsort ist ein Aufbewahrungsort für bewegliche Kulturgüter, die im Besitzer- oder Eigentümerstaat akut gefährdet sind und für eine begrenzte Zeit im Ausland aufbewahrt werden sollen. Die Schweiz ist übrigens das erste Land, das ein entsprechendes Angebot schafft.

Die Inkraftsetzung der Revision ist für den 1. Januar 2015 geplant.

Vielleicht noch etwas zum Titel: Die mit der Revision vorgesehenen Neuerungen und Ergänzungen werden auch Eingang in den Titel des Gesetzes finden. Neu wird der Titel lauten: "Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen".

Aus den eingangs gemachten Überlegungen und Erwägungen, aber auch im Wissen darum, dass das Kulturgüterschutzgesetz in der Vernehmlassung auf breite Akzeptanz stiess, beantragt Ihnen die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates einstimmig - wir haben darüber am 18. Februar 2014 beraten -, auf die Vorlage einzutreten und dieser Totalrevision zuzustimmen. Zu den in der Fahne ersichtlichen Minderheitsanträgen werde ich mich bei Bedarf später äussern.

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