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Müller Walter · Nationalrat · 2014-03-13

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-13

Wortprotokoll

Sie stellen auf der Fahne unschwer fest, dass meine Minderheit etwas bunte Farben hat. Aber es sind kräftige Frühlingsfarben, und ein guter Frühling ist immer ein gutes Zeichen für ein erfolgreiches Jahr.

Ich begründe meine Minderheitsanträge zu Artikel 3 Absatz 4 und zu Artikel 14 Absatz 1: Es geht hier um die Frage, ob der Beitrag des Bundes an die Kantone für die Erstellung von Sicherstellungsdokumentationen und fotografischen Sicherheitskopien verlässlich oder lediglich möglich sein soll. [PAGE 327] Sie mögen sich erinnern, dass der Bundesrat in der Botschaft vom 19. Dezember 2012 zum Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 vorgeschlagen hat, den Beitrag an die Kantone von 700 000 Franken zu streichen. In der Vernehmlassung wurde dieses Ansinnen von allen Kantonen kritisiert. Die Kantone zählen also auf die Verlässlichkeit der im gesamten eher bescheidenen, aber in der Wirkung doch bedeutenden Beiträge. Warum?

Die mögliche Streichung der Bundesbeiträge würde für die Sicherstellungsdokumentation das Ende einer langjährigen, kontinuierlichen und sorgfältigen Kulturgüterschutzarbeit bedeuten, welche als Verbundaufgabe nicht nur zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, sondern auch mit privaten Institutionen, zum Beispiel Kirchgemeinden, Stiftungen usw., erfolgreich abgewickelt wird. Durch die strikten Vorgaben und die Überwachung durch den Bund wird zudem erreicht, dass Sicherstellungsdokumentationen einheitlich, effektiv und effizient erstellt werden. Die mit dem Bundesbeitrag verbundene Qualitätssicherung hat somit eine Schlüsselfunktion und eine internationale Vorbildfunktion im Kulturgüterschutz. Schadenereignisse wie der Brand im Staatsarchiv des Kantons Basel-Landschaft im Jahr 1994 oder die Überschwemmungen im Frauenkloster von Sarnen 2005 haben die Notwendigkeit der Sicherstellungsdokumentationen nachdrücklich belegt.

Die Schweiz hat internationale Vereinbarungen wie das Haager Abkommen und dessen Zweites Protokoll ratifiziert. Erst vor zwei Jahren hat Herr Bundesrat Maurer diese neuen Weisungen für Sicherstellungsdokumentationen unterschrieben.

Zur Illustration der Wichtigkeit des Kulturgüterschutzes zitiere ich gerne aus der Botschaft: "Kulturgüter haben seit je eine besondere identitätsstiftende Funktion für eine Gemeinschaft, sie sind wichtige Zeugen der Kultur, Geschichte und Zivilisation eines Volks. Deshalb kommt ihr Verlust einem Auslöschen der Erinnerung an diese Güter und deren Erbauer gleich. 'Das Kulturgut stellt gewissermassen die kulturelle Essenz eines Landes dar, es ist ein Legat, das der Menschheit als Quelle der Forschung und als Erklärung ihrer eigenen Existenz dient', hält etwa auch der 2004 im Auftrag des Bundesrates erarbeitete 'Expertenbericht Erdbeben und Kulturgüter' des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (Babs) fest. Kulturgüter sind oft einzigartig und unersetzlich, deshalb gehören der Schutz und die Erhaltung des kulturellen Erbes mit zu den wichtigsten Aufgaben eines Landes."

Jetzt frage ich Sie: Soll uns das nicht verbindlich 700 000 Franken jährlich wert sein? Dazu bleibt die Budgethoheit beim Parlament, zudem entspricht die Verpflichtung dem NFA. Ich muss auch noch sagen: Ich bin erstaunt über das, was hier vorne erzählt worden ist; es sind Irrtümer. Das ist kein neuer Subventionstatbestand; das haben wir mit dem NFA geregelt. Es ist dort ganz klar festgelegt, dass Heimatschutz, Denkmalpflege, Natur- und Landschaftsschutz, Hochwasserschutz, Gewässerschutz usw. Verbundaufgaben sind. Wenn Sie jetzt davon abweichen wollen, dann können Sie das tun, aber Sie brechen damit ein Versprechen und eine Regelung, die im Rahmen des NFA so festgelegt wurde. Ich war damals bei diesen Spezialkommissionen dabei. Es gibt Aufgaben für den Bund, für die Kantone, und es gibt die Verbundaufgaben, und das ist eine Verbundaufgabe.

Sie müssen also heute entscheiden. "Ja" heisst: Kulturgüterschutz ist mir wichtig und soll verlässlich geregelt sein; "Nein" heisst: Kulturgüterschutz ist zwar gut, kann aber auch weggelassen werden.