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Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2014-03-13

Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-13

Wortprotokoll

Seit dem NSA-Skandal ist der Nachrichtendienst für viele Leute ein rotes Tuch. Der Skandal hat zudem zu einer grossen Verunsicherung geführt in Bezug auf die Frage, was in der Schweiz rechtlich möglich und was verboten ist. Man ist auch verunsichert mit Blick darauf, wer heute abgehört werden kann und wo es rechtliche Grenzen gibt. Es gibt viele kritische Fragen, dennoch sollte man dabei auch das richtige Augenmass behalten. Schlussendlich müssen wir uns bewusst sein, dass wir nicht die Täter, sondern die Opfer schützen müssen. Dies gilt auch für unseren Nachrichtendienst. Um dies zu gewährleisten, braucht es entsprechende Gesetzesgrundlagen.

Aus der Fusion des damaligen Inlandnachrichtendienstes mit dem Auslandnachrichtendienst ging der Nachrichtendienst des Bundes hervor. Dieser arbeitet in dieser Form seit dem 1. Januar 2010. Seit damals gibt es auch das ZNDG, das 2008 in den Räten erarbeitet wurde. Allerdings ging man damals davon aus, dass zwei Dienste organisatorisch getrennt arbeiten würden: der Dienst für Analyse und Prävention und der Strategische Nachrichtendienst. Nach der Fusion hatte man demnach Gesetzesgrundlagen in unterschiedlichem Detaillierungsgrad.

Isis ist seit 2005 in Betrieb, Isas wurde seit dem 21. Juni 2010 im Pilotbetrieb geführt. Nach dem Datenschutzgesetz muss der Pilotbetrieb in jedem Fall abgebrochen werden, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Inbetriebnahme kein Gesetz im formellen Sinn in Kraft getreten ist. Dies wäre nächstes Jahr der Fall. Der Entwurf zur ausführlichen Version des Nachrichtendienstgesetzes liegt uns inzwischen vor und wird in der nächsten oder übernächsten Session in diesem Rat behandelt werden. Um zu gewährleisten, dass Isas auch nach dem Juni 2015 weitergeführt werden kann, liegt uns heute als Grundlage der Entwurf zur Änderung des ZNDG vor.

Die CVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten auf diese Vorlage und befürwortet es, dass das Verordnungsrecht, das in der Praxis erprobt wurde und sich in der Testphase bewährt hat, in den Gesetzestext einfliesst.

Wir werden materiell am Entwurf nichts ändern, Ergänzungen können später im Nachrichtendienstgesetz diskutiert werden. Uns ist im Moment wichtig, dass der Nachrichtendienst nicht plötzlich in einem rechtsfreien Raum arbeiten muss. Den Änderungen, die der Ständerat im Gesetz eingefügt hat, stimmen wir zu. Die vorliegenden Anträge der Minderheit Graf-Litscher lehnen wir ab und werden bei beiden Artikeln die Mehrheit unterstützen.

Die CVP/EVP-Fraktion wird dieser Vorlage, so, wie sie von der Kommissionsmehrheit erarbeitet wurde, zustimmen.