Lexipedia

Flach Beat · Nationalrat · 2014-03-13

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-03-13

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes, worüber wir heute debattieren, regelt nicht nur die Zuständigkeiten, sondern vor allem auch die Erfassung, die Verarbeitung, die Speicherung und die Weitergabe von Informationen, die in den Datenbanken des Nachrichtendienstes erfasst werden. Bedingt durch die Zusammenführung der Nachrichtendienste wurde es notwendig, den Betrieb und den Umfang der Datenbank Isas neu zu regeln. Isis und Isas unterscheiden sich durch die Herkunft der Daten. Während bei Isas Daten aus dem Ausland die Grundlage bilden, sind es bei Isis Inlanddaten, die erfasst werden.

Die geltende Regelung basiert auf einer Verordnung des Bundesrates und auf einem Pilotbetrieb, der auf fünf Jahre befristet ist. Diese Verordnung gilt nur bis 2015, und dann sollte sie durch das Nachrichtendienstgesetz abgelöst werden, das wir bald beraten werden.

Ich spreche hier gleichzeitig zum Eintreten und zu den Minderheitsanträgen. Auch wenn es sich nur um eine Übergangsbestimmung handelt, ist es wichtig, bereits jetzt genau zu prüfen, ob der Betrieb den Anforderungen an die Rechtsstaatlichkeit, den Datenschutz und die Bedürfnisse der Strafverfolgungs- und Sicherheitsorgane von Bund und Kantonen angepasst ist. Es macht ja wenig Sinn, wenn wir den grundsätzlichen Umgang mit den Datenbanken oder den Rahmen der Spielregeln schon bald wieder ändern, wenn wir das Nachrichtendienstgesetz behandeln. Wir Grünliberalen können der Übergangsbestimmung allerdings zustimmen. Wir halten die Systematik der Erfassung, die Verarbeitung und die Kontrolle der Datenverarbeitung für sachdienlich. Ob allenfalls im Rahmen des Nachrichtendienstgesetzes die Effizienz, die Kontrolle oder die Qualitätssicherung noch zu verbessern sind, werden wir sehen. Ich wünsche mir, dass wir keine Anpassungen mehr vornehmen müssen.

Wenn Daten aus unsicheren Quellen stammen oder Falschmeldungen absichtlich oder unabsichtlich an uns gelangen, ist Vorsicht geboten. Der Wahrheitsgehalt bestimmt den Wert der Informationen, auf die wir bauen, wenn es um die Analyse der Sicherheitslage oder um die Risikobeurteilung geht. Bevor Daten in Isis gespeichert werden oder Daten aus Isas anderen Behörden zur Verfügung gestellt werden, ist deren Qualität gründlich zu überprüfen. Andererseits muss der Missbrauch solcher Daten, teilweise sehr sensible Informationen und Personendaten, unbedingt vermieden werden. Der Kreis der Personen, die Zugriff auf die Daten haben, ist genau zu umschreiben und zu begrenzen. Der Nachrichtendienst des Bundes trägt hier eine grosse Verantwortung. Der vorliegende Entwurf genügt diesen Ansprüchen, indem er klar festhält, wer mit welchen Daten umgeht und welche Daten erfasst werden, welche Überprüfungen stattfinden und dass diese systematisch und periodisch erfolgen müssen.

Der Minderheitsantrag zu Artikel 6d Absatz 1 geht uns zu weit, und wir Grünliberalen lehnen ihn ab. Obwohl natürlich auch wir wünschen, dass die Qualität der Informationen frühzeitig geprüft wird, darf unserer Ansicht nach bei einer provisorischen Speicherung kein so hoher Standard gesetzt werden, wie er von der Minderheit verlangt wird. Die weitere Erfassung von Daten zu einer Person zu untersagen, bis die ersten Erkenntnisse bzw. Informationen eine Bestätigung erhalten haben, scheint eine sehr hohe Hürde zu sein, gerade wenn es wie im Falle von Isas um Informationen aus dem Ausland geht, deren Verifizierung allenfalls einige Zeit dauern kann.

Wir bitten Sie, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Details zu einer besseren Kontrolle im Nachrichtendienst allenfalls noch einmal zu erörtern.

Der Minderheitsantrag zu Artikel 6g zielt in eine andere Richtung und betrifft die Weitergabe von Erkenntnissen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Die Minderheit möchte hier, dass der Nachrichtendienst von sich aus den Behörden Informationen weitergibt, um Straftaten zu verhindern oder zu verfolgen, wenn die Erkenntnisse dazu geeignet seien. Dies ist ein reizvoller Gedanke, er geht aber wohl zu weit. Denn es wird für den Nachrichtendienst in der Praxis schwierig sein, diese Eignung von Erkenntnissen zu prüfen, und es könnte zu einer Flut von weitergegebenen Informationen führen, die den Ermittlungsbehörden der Kantone oder des Bundes gar nichts bringen. Wenn hier [PAGE 312] Verbesserungspotenzial besteht, können wir dies bei der Behandlung des Nachrichtendienstgesetzes noch einmal aufnehmen und zusammen mit den Kantonsbehörden und der Bundesstaatsanwaltschaft erörtern.

Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen. Insgesamt bitte ich Sie, der Vorlage zuzustimmen.