Bischof Pirmin · Ständerat · 2014-03-18
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-18
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, zu allen vier Abkommen gleichzeitig zu sprechen und damit Klammern zu bilden. Wir haben es mit drei Doppelbesteuerungsabkommen zu tun, die nicht neu, sondern eine Revision bestehender Abkommen sind. Sie lösen wesentlich weniger Emotionen aus als das Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich. Im Falle von Australien wird ein Abkommen von 1980 ersetzt, im Falle von China eines von 1990, im Falle von Ungarn eines von 1981. Die Revision der Abkommen bezweckt, dass der Wortlaut an die neuen OECD-Standards angepasst wird; das betrifft alle drei Doppelbesteuerungsabkommen und auch das Steuerinformationsabkommen mit den britischen Kanalinseln. Damit haben wir im Sinne der OECD vier zusätzliche Abkommen abgeschlossen, welche die neuen Standards erfüllen. Es lohnt sich deshalb, wieder einmal Zwischenbilanz zu ziehen. Wir versuchen ja, die Anforderungen von Paris in Bezug auf die Anzahl der Übereinkommen, welche mit den OECD-Standards konform sind, zu erfüllen. Die Schweiz hat heute ungefähr 90 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, 42 mit der neuen Klausel, 36 davon sind in Kraft. Mit der Zahl, die wir erreichen müssen, ist es aber so eine Sache; neudeutsch gesagt ist sie ein "moving target": Immer wenn wir glauben, dass wir ein Ziel erreicht haben, wird die Zahl von Paris aus revidiert. Wir wissen im Moment also nicht genau, was für eine Zahl von Abkommen wir abzuschliessen haben.
Zum einen geht es also um die neuen OECD-Standards, die für alle vier Abkommen gelten. Zum anderen ist es gelungen, Verbesserungen auszuhandeln, namentlich bei der Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Das war lange ein Erfordernis der Schweizer Wirtschaft. Bei den drei Doppelbesteuerungsabkommen haben wir da entsprechende Verbesserungen erzielen können, natürlich aber nicht im Falle des Steuerinformationsabkommens mit den britischen Kanalinseln, das kein Doppelbesteuerungsabkommen ist, sondern nur die Steueramtshilfe betrifft. Solche Steuerinformationsabkommen, also Tax Information Exchange Agreements (TIEA), schliesst die Schweiz mit Ländern ab, mit denen man keine Doppelbesteuerungsabkommen an sich aushandelt, aber die Steueramtshilfe regeln möchte. Das ist insbesondere bei Ländern der Fall, mit denen wir praktisch keine Doppelbesteuerungstatbestände haben; das trifft auf die britischen Kanalinseln zu.
Änderungen haben sich allerdings nur teilweise ergeben, nämlich in Bezug auf die Streitschlichtung. Im Abkommen mit Australien ist es gelungen, eine eigentliche Schiedsklausel auszuhandeln, die es ermöglicht, Streitigkeiten rechtsgültig und rechtssicher zu regeln. Im Abkommen mit China ist das nicht gelungen, weil die chinesische Aussenwirtschaftspolitik keine Schiedsklauseln zulässt. Das heisst, dass man beim bisher geltenden sogenannten Verständigungsverfahren bleibt. Dieses führt zwar in der Regel zu einer rechtsgültigen Lösung zwischen den Steuerbehörden, es kann aber, und das ist für die beteiligten Unternehmen nachteilig, bei einem Streit auch in einer Nichtregelung enden. Dann hat man einfach keine rechtsgültige Lösung.
Im Falle von Ungarn ist die Sache noch in der Schwebe. Im gegenwärtigen Abkommen ist keine Schiedsklausel enthalten. Ungarn hat aber der Schweiz - so könnte man vielleicht sagen - eine Art von Meistbegünstigungsklausel in dem Sinne gewährt, dass die Schweiz auch eine Schiedsklausel verlangen könnte, wenn Ungarn mit anderen Staaten eine solche vereinbart.
Ihre Kommission hat die vier Abkommen eingehend behandelt und beantragt Ihnen einstimmig die Zustimmung zu allen vier Vertragsentwürfen.