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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2014-03-18

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-18

Wortprotokoll

Ich habe zu meiner Motion einen Ordnungsantrag gestellt. Ich beantrage, dass die Motion zur Vorprüfung der WAK zugewiesen wird. Auch wenn es sich dabei um einen Ordnungsantrag handelt, möchte ich kurz begründen, warum ich ihn gestellt habe. Sie erinnern sich: Mein Vorstoss ist in Zusammenhang mit der Motion Heer 13.3349 entstanden, die in der Wintersession 2013 abgelehnt wurde. Nationalrat Heer verlangte vom Bundesrat, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland dahingehend zu präzisieren, dass Schweizer Bürger, welche in Deutschland arbeiten, aber in der Schweiz Wohnsitz haben, nicht mehr diskriminiert werden. Wir haben jene Motion abgelehnt, hatten aber grosses Verständnis für die Personen, die von der Schlechterstellung betroffen sind. Es ist dies vor allem das Flugpersonal in Deutschland. Mehrheitlich sind wir aber zur Auffassung gelangt, dass eine Lösung im innerdeutschen Steuerrecht zu suchen sei und eben nicht im Doppelbesteuerungsabkommen.

Ich war damals Berichterstatterin. In den Unterlagen, die wir für die Beratung jener Motion in der Kommission erhalten hatten, fand sich auch ein Bericht in Erfüllung des Postulates Kaufmann 06.3570, "Benachteiligung des international tätigen Schweizer Flugpersonals", datiert vom 29. Juli 2013. In diesem Bericht wurde vom EFD Folgendes ausgeführt: "Wie unter Ziffer 3.2 dargelegt, können beschränkt steuerpflichtige Personen im Ausland persönliche Abzüge meist nicht geltend machen. Dies gilt insbesondere im Fall von Deutschland. Der Kürzung der Abzüge in der Schweiz steht somit keine Abzugsmöglichkeit im Ausland gegenüber. Die Anpassung der schweizerischen Regeln der steuerlichen Abgrenzung an die international gängige Praxis wäre von Vorteil für sämtliche in der Schweiz ansässigen und im Ausland beschränkt steuerpflichtigen Personen und würde auch die Schlechterstellung des Flugpersonals in diesem Punkt beseitigen."

Im Rahmen der Berichterstattung zu diesem Postulat Kaufmann wies man darauf hin, dass die innerschweizerische Gesetzgebung geändert werden sollte und dass dies ein Vorteil sein könnte. Der Bericht schliesst, indem er Handlungsalternativen aufzeigt. Die vierte Option unter Ziffer 6 lautet: "Änderung des Schweizer Rechts dahingehend, dass die allgemeinen Abzüge und die Sozialabzüge bei in der Schweiz ansässigen und im Ausland beschränkt steuerpflichtigen Personen vollständig berücksichtigt werden."

Das habe ich mit meiner Motion gemacht. Der Bundesrat kommt jetzt offensichtlich zu einem anderen Ergebnis und beantragt die Ablehnung der Motion. Es scheint mir nicht zweckmässig zu sein, diese Sachlage, diesen Widerspruch hier im Plenum zu diskutieren. Ich würde es deshalb begrüssen, wenn sich die WAK dieses Rates nochmals mit dem Anliegen befassen könnte, nachdem sie sich ja auch vertieft mit der Motion Heer 13.3349 auseinandergesetzt hat.

Ich beantrage Ihnen deshalb die Zuweisung der Motion an die WAK.