Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2001-10-03
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-10-03
Wortprotokoll
Zum Antrag der Kommissionsminderheit bei Artikel 119 sind zwei Bemerkungen zu machen: erstens zur Motion im Kontext mit den übrigen parlamentarischen Instrumenten und zweitens zum Instrument der Motion als solchem.
1. Wir müssen feststellen, dass wir uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier zunehmend der Parlamentarischen Initiative bedienen. Weshalb? Der Grund liegt eindeutig in der Verwässerung der Verbindlichkeit bei der Motion, so wie sie in den letzten Jahren erfolgt ist. Mit dem Überweisen einer Motion wird doch grundsätzlich ein Auftrag des Parlamentes an den Bundesrat erteilt, und diesen Auftrag muss der Bundesrat vollziehen. Zum anderen haben wir das Postulat, ein Instrument in der unverbindlicheren Form, das zu einer Prüfung oder zu einer Massnahme einlädt. Deshalb gilt es, hier zwischen den beiden Instrumenten eine klare Trennungslinie zu ziehen.
2. Zur Motion als parlamentarisches Instrument an und für sich: Der Minderheitsantrag hat zum Ziel, der Motion jenen Stellenwert zu geben oder zurückzugeben, der ihr zusteht. Die Formulierung ist so gewählt, dass der Bundesrat unmissverständlich zum Handeln angehalten wird. Das ist auch richtig so; dann hat die Motion ihren früheren Stellenwert zurückerhalten.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen; Sie stärken damit das Parlament.