Lexipedia

Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2014-06-04

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2014-06-04

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" wurde am 5. November 2012 von der CVP [PAGE 865] eingereicht. Sie ist mit 118 425 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Sie fordert Vergünstigungen für Familien mit Kindern via Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen. Mit der Initiative soll dieses Anliegen in der Bundesverfassung verankert werden. Artikel 116 der Bundesverfassung, "Familienzulagen und Mutterschaftsversicherung", soll dahingehend ergänzt werden, dass Kinder- und Ausbildungszulagen steuerfrei sein sollen. Die Volksinitiative bezweckt, die Kaufkraft von Familien zu stärken, namentlich der Mittelstandsfamilien. Diese profitieren gemäss den Initianten nicht von staatlichen Unterstützungsleistungen, welche Familien mit tiefen Einkommen zukommen. Sie geraten aufgrund der Erwerbstätigkeit des zweiten Elternteils in eine höhere Steuerprogression, womit ihre verfügbaren Einkommen gering bleiben.

Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft vom 23. Oktober 2013, die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommission hat sich an zwei Sitzungen eingehend mit der Volksinitiative beschäftigt und die Standpunkte des Initiativkomitees, der Finanzdirektorenkonferenz, der Städtischen Steuerkonferenz und von Experten aus der Wissenschaft angehört. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen - das Stimmenverhältnis war 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung -, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Eine Minderheit beantragt Ihnen, die Initiative anzunehmen. Gleichzeitig beantragt Ihnen die Kommission, das Kommissionspostulat 14.3292 anzunehmen, welches auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird.

Zu den Argumenten der Mehrheit: Die Kommissionsmehrheit gibt erstens zu bedenken, dass Bund und Kantone bereits viele Instrumente, Mittel und Möglichkeiten kennen, um Familien zu entlasten, und dass der Handlungsbedarf daher bestritten wird. Zweitens verursacht die Initiative Einnahmenausfälle bei Bund, Kantonen und Gemeinden von rund 960 Millionen Franken. Ein Konzept, wie die Steuerausfälle gegenfinanziert werden sollen, liegt nicht vor. Drittens ist die Initiative nicht sehr zielgerichtet, weil eher besserverdienende Familien profitieren würden. Viertens widerspricht die Steuerbefreiung der Zulagen aus Sicht der Mehrheit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Zum Handlungsbedarf: Die Kinder- und Ausbildungszulagen wurden per 1. Januar 2009 gesamtschweizerisch vereinheitlicht und betragen seither mindestens 200 Franken pro Kind respektive 250 Franken pro Jugendlichen in Ausbildung. Ein Drittel der Kantone geht über diesen Mindestbetrag hinaus. Das Ziel "Ein Kind, eine Zulage" ist praktisch umgesetzt, nachdem die Zulagen auch für Selbstständigerwerbende seit Januar 2013 geregelt sind.

Die Abzüge für Kinderfremdbetreuungskosten, der Kinderabzug, der Abzug für Versicherungsprämien pro Kind und der Elterntarif verursachen mittlerweile Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von geschätzten 894 Millionen Franken pro Steuerjahr. Die Mindereinnahmen, welche den Kantonen und Gemeinden aus kinderbedingten Abzügen erwachsen, werden zusätzlich auf 2200 bis 2700 Millionen Franken geschätzt. Im Gesamten betragen die Mindereinnahmen wegen kinderbedingter Abzüge für Bund, Kantone und Gemeinden also etwa 3,1 bis 3,6 Milliarden Franken pro Jahr.

Die finanzielle Unterstützung innerhalb des Steuerrechts zur Deckung der Kinderlasten ist umfangreich und hat namentlich bei der direkten Bundessteuer substanzielle Ausmasse angenommen. So bezahlt unter Berücksichtigung der 2011 neueingeführten Abzüge mittlerweile rund die Hälfte aller Haushalte mit Kindern aufgrund ihres steuerbaren Einkommens keine direkte Bundessteuer mehr.

Es bestehen also bereits vielfältige ausserfiskalische und fiskalische Instrumente zur Entlastung für die Kinderkosten. Allein die in der Botschaft bezifferten kinderbedingten Ausgaben und Mindereinnahmen belaufen sich auf deutlich mehr als 10 Milliarden Franken.

Die finanziellen Auswirkungen der Initiative werden beim Bund auf Mindereinnahmen von rund 200 Millionen Franken geschätzt. Bei den Kantonen wären es gemäss Berechnungen der Finanzdirektorenkonferenz insgesamt rund 760 Millionen Franken. Wir sprechen also von zusätzlichen Mindereinnahmen in der Höhe von rund einer Milliarde Franken. Die Volksinitiative enthält kein Konzept, wie die Steuerausfälle gegenfinanziert werden sollen.

Ein weiteres Argument der Kommissionsmehrheit ist jenes der Zielorientierung. Auf Stufe Bund könnten mit dieser Initiative einkommensschwache Haushalte nicht entlastet werden. Das Einkommen dieser Haushalte liegt unter den erwähnten Grenzen. Auf Ebene der Kantone gäbe es zwar Entlastungen, auch für den Mittelstand, jedoch in sehr unterschiedlicher Höhe - je nach Höhe der Zulage und je nachdem, ab welchem Betrag Familien mit Kindern steuerlich belastet werden. Gesamthaft betrachtet, würden von dieser Initiative einkommensstarke Haushalte am meisten profitieren. Sie würden noch mehr profitieren, weil es progressionsbedingt eine höhere Entlastung gäbe. Dieser Effekt würde insofern akzentuiert, als die Zulagen in den Kantonen sehr unterschiedlich hoch sind. Dort, wo die Kinderzulagen höher sind, würden die Familien mehr entlastet als in Kantonen, welche die Mindestbeträge einhalten.

Ausserdem gibt die Kommission zu bedenken, dass die Initiative dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspricht. Nach geltender Auffassung umfasst das Einkommen die Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die einer steuerpflichtigen Person während eines bestimmten Zeitabschnitts zufliessen. Kinder- und Ausbildungszulagen erhöhen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Sie sind daher heute als Lohnbestandteil aufgenommen und unterliegen entsprechend auch der Einkommensbesteuerung.

In ihrem Mitbericht kommt die Finanzkommission zum gleichen Schluss, ebenso die WBK; sie empfehlen der WAK die Initiative zur Ablehnung.

Ich begründe gleich auch noch das Kommissionspostulat 14.3292. Die Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung - möchte den Bundesrat beauftragen aufzuzeigen, wie Familien mit Kindern zielgerichtet finanziell entlastet oder gefördert werden können. Die alternativen Möglichkeiten sollen in Bezug auf Kosten, Nutzen und die Zahl der betroffenen Familien mit dem Anliegen der Initiative verglichen werden. Die Kommissionsmehrheit begründet die Abklärungen damit, dass Bundesrat und Kommission zum Schluss kommen, die Initiative sei zu wenig zielgerichtet und würde in erster Linie Personen mit einem höheren Einkommen zugutekommen. Sie möchte daher, dass der Bundesrat alternative Möglichkeiten aufzeigt und diese im Vergleich zur Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen nach Nutzen und Kosten bewertet.

Der Bundesrat beantragt die Annahme dieses Postulates. Er erachtet die Machbarkeitsstudie, die zurzeit erarbeitet wird, als gute Basis, um die Förderung und Entlastung von Familien mit Kindern zu diskutieren.

Zusammenfassend beantragt Ihnen also die Mehrheit Ihrer Kommission, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, keinen Gegenvorschlag zu beschliessen und das Kommissionspostulat anzunehmen.