Thanei Anita · Nationalrat · 2001-10-03
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-10-03
Wortprotokoll
In den Artikeln 131ff. geht es um die Wahl des Bundesrates. Für die Gesamterneuerung stehen zwei Wahlverfahren zur Diskussion, wobei die Mehrheit der SPK und mit ihr die SP-Fraktion am geltenden System der aufeinander folgenden Einzelwahlen festhalten und eine Minderheit Weyeneth gleichzeitige Wahlen auf einem Wahlzettel vorschlägt. Die SPK hat die Vor- und Nachteile der beiden Varianten intensiv geprüft, nicht zuletzt, weil die Motion Weyeneth 98.3349 mit demselben Inhalt wie sein jetziger Minderheitsantrag am 18. Dezember 1998 als Postulat zur Überprüfung überwiesen wurde. Letztendlich sind die Konsequenzen einer Reform des Wahlsystems schwer abzuschätzen, und somit können lediglich Vor- und Nachteile abgewogen werden.
Was spricht für das geltende System? Sicher ist einmal die Verfassungsmässigkeit zu erwähnen. Gemäss Artikel 96 der alten und Artikel 175 der neuen Bundesverfassung wird nicht der Bundesrat, sondern werden dessen einzelne Mitglieder gewählt. Der Wortlaut der Verfassung und die unbestrittene Praxis seit 1848 - ich berufe mich auch gerne einmal auf gewisse Traditionen - sprechen dafür, die Mitglieder des Bundesrates in Einzelwahlen zu bestellen. Eine grundlegende Änderung des Wahlverfahrens, wie sie jetzt die Minderheit anstrebt, kann deshalb nicht mit diesem Gesetz erfolgen, sondern dazu würde - und zwar nur wenn der diesbezügliche politische Wille besteht - die vom Bundesrat angekündigte Staatsleitungsreform Gelegenheit bieten. Es gibt aber auch noch andere gute Argumente für das geltende System. Es ist sehr übersichtlich und transparent. Weiter stellt sich die Frage, was dieser Minderheitsantrag anstrebt. In Tat und Wahrheit geht es der Minderheit darum, bisherige Bundesratsmitglieder abzuwählen bzw. deren Abwahl zu erleichtern. Im Klartext geht es der Minderheit um die Abwahl von SP-Bundesrätinnen oder -Bundesräten.
Die Minderheit begründet zwar ihren Wunsch nach diesem neuen Verfahren damit, man könne ungehindert von parteipolitischer Rücksichtnahme die oder den Besten wählen. Durch die Aufeinanderfolge der Einzelwahlen sei man daran gehindert, weil dann ein eigener Bundesrat, der erst an fünfter Stelle zur Wahl steht, durch ein schlechtes Ergebnis eines zuvor gewählten Mitgliedes allenfalls gefährdet sein könnte. Die Mehrheit der SPK ist zu Recht der Ansicht, dass Meinungsverschiedenheiten über die Regierungszusammensetzung, über die Zauberformel oder über ein Mitglied des Bundesrates in einer transparent geführten Diskussion politisch und nicht durch die Änderung des Wahlsystems ausgetragen werden sollen. Der Minderheitsantrag unterstützt klar Akteure im Hintergrund, die ein Mitglied des Bundesrates abwählen, in den zweiten Wahlgang oder in die Ergänzungswahl schicken wollen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen.