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Niederberger Paul · Ständerat · 2012-12-04

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-04

Wortprotokoll

Nur ganz kurz: Die Diskussion zeigt ja auf, dass es hier um ein wichtiges Thema geht. Das Wichtigste für mich ist, dass man sagt, dass man am Kapitaleinlageprinzip festhalten will. Das gibt auch Rechtssicherheit.

Zu den Ausführungen von Kollegin Fetz: Sie hat anhand ihres Beispiels gesagt, man könne den Leuten nicht erklären, dass so hohe Dividenden ausgeschüttet werden. Ich bin der Auffassung, dass man das den Leuten sehr wohl erklären kann, und zwar muss man zwischen Gewinnen und Gewinnreserven unterscheiden. Wenn die Ersteren ausgeschüttet werden, dann sind das Dividenden. Dividenden sind Vermögensertrag, Vermögensertrag ist steuerpflichtig. Beim anderen Teil geht es um Reserven aus Kapitaleinlagen. Wenn diese zurückbezahlt werden, dann kann man als vergleichendes Beispiel ein Darlehen nehmen: Kollegin Fetz, wenn Sie jemandem ein Darlehen geben und diese Person Ihnen das Darlehen zurückzahlt, dann kämen Sie meines Erachtens nie auf die Idee, diese Rückzahlung des Darlehens in Ihrer Steuererklärung als Einnahmen, welche steuerbar sind, zu deklarieren. So kann man das ganz einfach erklären.

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