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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2012-12-04

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-04

Wortprotokoll

Die WBK hat am 20. November 2012 die vorliegende Motion vorberaten. Diese wurde am 17. Dezember 2010 von Nationalrätin Franziska Teuscher eingereicht und am 3. Mai 2012 im Nationalrat angenommen. Die Motion verlangt einen Importstopp für Reptilienhäute aus Indonesien, bis die Garantien vorliegen, dass das Artenschutzabkommen und die international anerkannten Tierschutznormen von Indonesien respektiert werden. Weiter wird der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, welche den Import von Reptilienhäuten, die von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren stammen, künftig verhindern.

Die Kommission hat dieses Thema sehr ernst genommen. Ich möchte vorab festhalten, dass sich die Kommission klar gegen eine tierquälerische Schlachtung von Reptilien ausspricht, wobei sie gleichzeitig an den Bundesrat appelliert, die heute im Tierschutzgesetz festgelegten Bestimmungen bei der Einfuhr von Tierprodukten auch strikt umzusetzen; das ist vor allem Artikel 14 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes.

Mit dem Bundesrat ist die Kommission allerdings der Meinung, dass ein Einfuhrverbot nicht die richtige Massnahme ist und keine merkliche Verbesserung der Transport- und Tötungsmethoden für Reptilien in Indonesien schaffen würde, worum es ja der Motionärin geht. Es handelt sich um die richtige Zielsetzung, aber um das vermutlich falsche Mittel. Die Kommission setzt eher auf die laufenden Bestrebungen des Bundes, gemeinsam mit internationalen Partnern eine wirksame Lösung zu finden. So ist beispielsweise das Bundesamt für Veterinärwesen zusammen mit internationalen Experten daran, eine Empfehlung für eine tiergerechte Schlachtung von Reptilien zuhanden der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) zu formulieren. Zudem leitet die Schweiz im Rahmen von Cites, dem internationalen Artenschutzabkommen, zwei internationale Arbeitsgruppen, die sich ebenfalls mit dem Handel mit asiatischen Schlangen befassen. Diese Arbeiten werden schon bald, nämlich im März 2013, an der Vertragsstaatenkonferenz geprüft. Zudem befasst sich auch die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (Unctad) mit dieser Problematik.

Insgesamt ist die Kommission also der Meinung, dass der tierquälerischen Schlachtung Einhalt geboten werden muss, dies aber im internationalen Kontext geschehen muss. Sie setzt sich auch entsprechend dafür ein.

Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen die WBK mit 8 zu 1 Stimmen, diese Motion abzulehnen.