Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2012-05-29
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-29
Wortprotokoll
Ich erläutere jetzt meine drei "Torpedos", wie Hildegard Fässler meine Minderheitsanträge liebenswürdigerweise genannt hat. Wenn ich den Diskussionen hier zuhöre, frage ich mich, ob jedem bewusst ist, was Solidarhaftung überhaupt heisst oder was die Auswirkungen davon sind. Ich glaube nämlich, dass das nicht der Fall ist.
Das Erfolgsrezept unserer Wirtschaft war schon immer die unternehmerische Freiheit. Wir sind aber jetzt wieder dabei, das Gegenteil festzulegen. Das gilt es vehement zu bekämpfen, jedenfalls von jenen Politikerinnen und Politikern, die sich auch während des Wahlkampfes als die wahren KMU-Vertreter geoutet haben. Wir sehen hier deutlich, dass die Personenfreizügigkeit auch Schattenseiten hat. Kürzlich wurde sie ja wieder sehr gelobt und als Erfolg gepriesen. [PAGE 687] Aber es gibt eben auch die andere Seite. Wachstum hat auch seine Ecken und Kanten, denn auch die Verwaltung und das Gesundheitswesen sind gewachsen. Nachhaltigkeit wird bei diesem Thema meistens ausgeblendet. Die Scheinselbstständigen machen unseren Unternehmen das Leben schwer und schnappen ihnen die Aufträge weg. Sie kommen schnell und sind schnell wieder verschwunden. Will man sie verfolgen, sind sie oft gar nicht mehr auffindbar. Sie halten sich nicht an die Vorgaben unseres Landes. Wir haben uns auch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen eingehandelt, auch wieder zum Schaden unseres Werkplatzes und unserer Betriebe. Schauen Sie sich einmal um. Viele Aufträge werden einfach ins Ausland vergeben. Die Frankenstärke tut das Übrige, vom Einkaufstourismus ganz zu schweigen. Die Frage ist, wie lange wir das noch unbeschadet tragen können. Die Mehrheit der WAK beantragt jetzt, diese Solidarhaftung einzuführen. Die Auswirkungen sind aber nicht bekannt. Wir haben darüber kaum ein Wort verloren. Also ist das wirklich ein grosses Risiko.
Man nimmt auch keine Rücksicht auf die Haltung der Wirtschaft. Wichtige Verbände - der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Baumeisterverband usw. - lehnen diese Solidarhaftung ab. Das ist doch sehr beachtlich. Das sind ja die Vertreter der Arbeitgeber, die diese Solidarhaftung dann übernehmen müssen.
Wenn Sie der Solidarhaftung zustimmen, müssen Erstunternehmer und Subunternehmer solidarisch für die Nichteinhaltung der Mindestbedingungen nach Artikel 2 des Entsendegesetzes haften. Eine solche Haftung ist strikte abzulehnen, weil sie KMU-feindlich ist. Grosse Unternehmen würden aufgrund des Risikos die Fertigungstiefe steigern, indem sie vermehrt selber Unteraufträge ausführten. KMU verlören dann die Arbeit, weil sie als Subunternehmer gemieden würden.
Wenn bei Missbräuchen die Sanktionen auf andere abgeschoben werden können, entsteht für unseriöse Beteiligte ein Anreiz, die Gesetze zu übertreten. Eine Solidarhaftung würde somit zu mehr Verstössen führen, was dem Ziel der flankierenden Massnahmen ganz klar widerspricht.
Schliesslich ist eine Solidarhaftung ein massiver Eingriff in rechtsstaatliche Grundsätze, vor allem ins Prinzip der Vertragsfreiheit und der Eigenverantwortlichkeit. Wie sollen die Hauptunternehmen bei der Übertragung der Solidarhaftung denn die nötige Kontrolle vornehmen, und wie sollen sie die Verantwortung tragen? Sie sind gar nicht in der Lage, das zu tun. Wenn schlussendlich das Hauptunternehmen für Löhne, Steuern, Abgaben usw. verantwortlich ist, falls ein Subunternehmer in Konkurs geht - das kann ja immer einmal vorkommen -, wird es in grösste Schwierigkeiten gebracht; dann geht es ums Überleben dieser Unternehmung.
Es ist auch im Sinne der SVP, dass Lohndumping durch Subunternehmer angegangen wird. Die Lösung kann aber nicht darin liegen, dass man dem Hauptunternehmer eine Solidarhaftung aufbürdet; sie liegt vielmehr in einer Überbindung der Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch einen schriftlichen Vertrag zwischen Haupt- und Subunternehmer sowie in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen. Das muss der Weg sein.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen, am geltenden Recht festzuhalten und den Antrag der Mehrheit und damit diese Solidarhaftung abzulehnen.
Ich spreche auch gleich zu Ziffer 2 Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a: Auch hier bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen und am geltenden Recht festzuhalten. Die Mehrheit weicht vom geltenden Recht ab und will neben der Identität der in die Schweiz entsandten Personen auch die Löhne in die durch den Arbeitgeber zu meldenden Informationen aufnehmen. Erstens wissen wir Arbeitgeber aber gar nicht, ob das legitim ist - dürfen wir das überhaupt tun? Zweitens ist es im Ausland wohl kaum kontrollierbar. Stellen Sie sich vor, Sie wollen in einer Firma einfach in die Lohnbücher schauen. Da möchte ich erst einmal sehen, wo Sie die Bewilligung dazu bekommen. Drittens bedeutet es für das Unternehmen wieder Aufwand. Es bleibt den Unternehmen immer weniger Zeit, um unternehmerisch tätig zu sein. Das hat fatale Folgen.
Zu Ziffer 3 Artikel 8 Absatz 3: Das ist eigentlich die Konsequenz aus Ziffer 2 Artikel 5. Ich bitte Sie, auch hier der Minderheit zuzustimmen und diesen Absatz zu streichen. Die Mehrheit will den Anbieter oder die Anbieterin in die Pflicht nehmen und dafür verantwortlich machen, dass die von ihm oder ihr eingesetzten Subunternehmen, Unterakkordanten und Arbeitsvermittler die Arbeitsschutzbestimmungen, die Arbeitsbedingungen und die Gleichbehandlung von Frau und Mann einhalten. Auch hier: Wie will man das kontrollieren, ohne einen Kontrollapparat aufzubauen, der seinesgleichen sucht? Wer bezahlt die Kosten?
Finanzieller Aufwand und administrative Belastungen ohne Ende - das alles ist nicht berechenbar. Ich danke Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.