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Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · 2012-05-29

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-29

Wortprotokoll

In der Bevölkerung nimmt das Unbehagen gegenüber der Personenfreizügigkeit zu - dies vor allem wegen des steigenden Lohndumpings. Das haben wir vorhin in der Eintretensdebatte gehört. Diesbezüglich sind Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit und die Gelegenheit, durch die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten bei Normalarbeitsverträgen gegen Verstösse vorgehen zu können, wichtige Schritte. Sie genügen aber nicht, um die Skepsis der Bevölkerung gegenüber der Personenfreizügigkeit zu bekämpfen, und vor allem genügen sie nicht, um mit allen Mitteln effizient gegen Lohndumping vorzugehen. Man kann nicht behaupten, dass das Lohndumping nur isolierte Fälle betreffe. Schon der GPK-Bericht hat festgestellt: Es gibt eine Zunahme der Missbräuche, aber gleichzeitig gibt es auch einen Mangel beim Vollzug der flankierenden Massnahmen.

Immer mehr werden Beispiele bekannt von krassen Verletzungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz wegen der Weitergabe von Aufträgen über mehrere Stufen an Subunternehmer. Dies hat zur Folge, dass die Durchsetzung der Schweizer Löhne bei Subunternehmerketten extrem schwierig ist. Das skandalöse Lohndumping - man spricht in gewissen Fällen von Löhnen von 8 bis 10 Franken pro Stunde - dehnt sich massiv aus. Was wir im Tessin und in anderen Grenzkantonen schon seit einigen Jahren kennen, breitet sich immer mehr auch im Rest der Schweiz aus. Deshalb bin ich mir der Wichtigkeit der Solidarhaftung sehr bewusst, Frau Kollegin Flückiger. Es sind in den letzten Jahren verschiedene Fälle bekanntgeworden: im Jahr 2012 im Kanton Genf, in Winterthur und im Tessin, im Jahr 2011 in den Kantonen Tessin, St. Gallen, Genf, Bern und Waadt. Man könnte noch weitere Fälle nennen.

Die Politik muss sofort handeln und Antworten geben. Diese Massnahmen können nicht verschoben werden. Wie von der WAK vorgeschlagen wird, ist jetzt das Parlament gefordert, die Solidarhaftung von Generalunternehmen gegenüber ihren Subakkordanten einzuführen. Mit dieser Lösung werden Subunternehmer vertraglich verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und die Gesamtarbeitsverträge einzuhalten. Der Erst- und der Subunternehmer haften solidarisch für die Nichteinhaltung der gesetzlichen Mindestbestimmungen. Die von der WAK vorgeschlagene Lösung ist möglich, wie das Beispiel Österreich zeigt, wo es die Solidarhaftung gibt.

Schweizer Firmen dürfen ihre Verantwortung nicht auf Subunternehmer abschieben. Schon heute gibt es bei gewissen Kantonen ähnliche Regelungen; beim Bau gibt es z. B. in Genf, im Tessin und im Waadtland Gesamtarbeitsverträge. In der EU gibt es auch ähnliche Regelungen. Bei Artikel 8 Absatz 3 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen soll analog zu den Regelungen einiger Kantone vorgegangen werden: Anbieter sollen dafür verantwortlich sein, dass ihre Subunternehmer die Arbeitsbedingungen einhalten.

La situazione economica, finanziaria e occupazionale dell'Europa rende evidenti i limiti delle misure di accompagnamento, così come sono state proposte e implementate nell'intento di scongiurare il dumping sociale e salariale, che purtroppo in diversi settori lavorativi e in alcune regioni della Svizzera è sempre più una realtà. La Commissione dell'economia e dei tributi propone di intervenire in uno degli aspetti centrali e forse più sensibili dell'intero problema: quello dei subappalti a catena - frequente nel settore dell'edilizia ma non solo -, che ha implicazioni sul mancato rispetto dei contratti, provoca dumping salariale e di fatto trasferisce posti di lavori all'estero. Introducendo la responsabilità solidale di fatto le imprese generali dovranno essere responsabili nei confronti delle ditte a cui affidano subappalti, in modo da combattere le rovinose condizioni del subappalto a catena, che non solo sfruttano i lavoratori ma provocano una pressione verso il basso dei salari degli altri lavoratori.

Si tratta di avere misure efficaci per combattere quelle ditte che impiegano manodopera straniera a basso costo a scapito dei lavoratori e delle lavoratrici indigene e di favorire quelle ditte che lavorano rispettando le condizioni salariali del nostro Paese. Gli esempi venuti alla luce di ditte estere a [PAGE 689] cui è stato subappaltato un lavoro da un'impresa principale a condizioni disastrose e scandalose - salari da fame, operai impiegati in condizioni indegne - sono sempre più frequenti. Queste ditte sono spesso difficili da identificare. La responsabilità di garantire salari e condizioni di lavoro svizzere deve essere della ditta che ha ottenuto l'appalto. L'introduzione della responsabilità solidale per proteggere i lavoratori e le lavoratrici nonché i salari svizzeri è urgente. Non si può più tergiversare come vuol fare il Consiglio federale.

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 5 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch bei Artikel 8 Absatz 3 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen der Mehrheit zu folgen.