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Schmid Samuel · Bundesrat · 2008-06-11

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-06-11

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist mit dem Hauptanliegen des Gesetzentwurfes, d. h. mit der Unterstellung beider Nachrichtendienste unter ein Departement, einverstanden. Er hat am 21. Mai dieses Jahres denn auch beschlossen, dass die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit betrauten Teile des DAP inklusive des Bundeslagezentrums per 1. Januar 2009 dem Chef VBS unterstellt werden. Weiter hat er beschlossen - und hier gibt es jetzt eine originäre Prioritätsordnung -: "Der Chef VBS wird beauftragt und ermächtigt, die Koordination im Bereich Sicherheitspolitik in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstellen und den Kantonen umfassend sicherzustellen. Spezielle Projektaufträge sind mit den Departementen zu vereinbaren."

Damit haben wir erstmals eine Konzentration der Dienste unter einer Verantwortlichkeit. Wir haben zusätzlich alles, was mit Sicherheitspolitik und Vorbereitung der Sicherheit zu tun hat, unter einer primären Planungsverantwortung. Der Bundesrat ist auch der Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen den beiden Diensten verbindlich zu regeln ist. Dazu gehören der Informationsaustausch, die einheitliche Anwendung des Quellenschutzes und klare Regelungen betreffend die Verwendung von Informationen ausländischer Partnerdienste. Auch insoweit stimmt der Bundesrat dem Entwurf des ZNDG zu. Wir sind der Auffassung, dass eine Übereinstimmung mit der BWIS-II-Vorlage unabdingbar sein wird. Wenn man die Vorlage auf den 1. Januar 2009 in Kraft setzen will, muss das im Bewusstsein dessen geschehen, dass wir bei Vorliegen von BWIS II oder allenfalls bei der Beratung von BWIS II bereits wieder eine Teilrevision an die Hand nehmen müssen. Denn letztlich geht es um Kohärenz in diesen rechtsstaatlich empfindlichen, aber für die Sicherheit des Landes absolut notwendigen Bereichen des Nachrichtendienstes.

Ein Wort noch zum Inspektorat, Herr Ständerat Janiak: Das Inspektorat des EJPD entspricht in keiner Weise dem, was in meinem Departement vorhanden war und im Rahmen der Restrukturierung abgeschafft wurde. Das Inspektorat des EJPD war hier speziell eingesetzt, also ähnlich wie bei mir die Unabhängige Kontrollinstanz (UKI), die Untersuchungskommission, die im Bereich der elektronischen Aufklärung tätig ist. Das Inspektorat war departementsweit eingesetzt, nicht beschränkt auf diese Nachrichtendienste. Deshalb gibt es mit diesen Unterstellungen keine speziellen Probleme. Die Konsequenz allerdings wird sein - da treffen sich Ihre Erklärungen mit der Intention des Bundesrates -, dass natürlich auch die Kontrolle der Integration in meinem Departement durch ein entsprechendes Inspektorat sicherzustellen ist, sei es, dass ein Teil dieses Inspektorates das Departement wechselt, sei es, dass die UKI zusätzliche Aufträge erhält. Das ist aber noch nicht definitiv beschlossen. Bei der letzten Analyse dieses Auftrags an die UKI wurde das als vorbehaltener Entschluss bereits entsprechend formuliert.

Auch hier gilt also, dass die unabhängige Kontrolle absolut gewährleistet werden soll. In welchem Gefäss und wie das genau geschehen soll, werden die kommenden Wochen und Monate bis zum 1. Januar 2009 zeigen, wenn wir das Ganze dann in Kraft setzen.