Schweiger Rolf · Ständerat · 2008-06-04
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-04
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag ist insofern schwierig zu begründen, als es im Regelfall - das gilt bei allen Kreditgeschäften, welche die sogenannten kleinen Leute abschliessen - absolut gerechtfertigt ist, dass die Kündigungsfrist drei Monate beträgt. Das Problem stellt sich nur bei Krediten, die an grössere Schuldner bezahlt werden, aber insbesondere an Wirtschaftsunternehmen. Dort können Situationen eintreten, bei denen die Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten nicht richtig ist und es auch nicht sein kann.
Wenn die dreimonatige Kündigungsfrist generell nicht abgeändert werden könnte, hätte dies zur Folge, dass eine Fülle von Grosskrediten nicht mehr durch Hypotheken sichergestellt werden könnte - einfach deshalb, weil es nicht praktikabel ist -, was zur Folge hätte, dass viele Kreditgeschäfte nicht mehr oder nicht mehr im gleichen Umfang zustande kämen.
Vielleicht noch etwas zum Grund, warum bei solchen Grosskrediten kürzere Kündigungsfristen möglich sein sollten. In solchen Verträgen sind in der Regel Kennzahlen enthalten, die seitens der Unternehmen erfüllt werden müssen. Wenn also beispielsweise das Ebit unter eine bestimmte Grenze fällt, hat das eine Erhöhung des Zinssatzes zu Folge, wenn es unter eine noch tiefere Grenze fällt, ergibt sich allenfalls eine Kündigungsmöglichkeit. Es sind verschiedene andere solche Kennzahlen enthalten. Für die Kreditgeber ist es wichtig, in solchen Situationen auch kündigen zu können; dies insbesondere dann, wenn das Unternehmen in ein Konglomerat eingebunden ist. Ich muss als Gläubiger die Möglichkeit haben, das sinkende Schiff rechtzeitig zu verlassen, sonst schwimmen mir die Felle davon.
Aber Sie ersehen aus meinen Ausführungen, dass die Begründung dieses Minderheitsantrages so komplex ist und er sich nur auf so wenige Kredite bezieht, dass ich meine, es sei richtig, den Minderheitsantrag zurückzuziehen, und zwar in der Meinung, dass sich der Nationalrat dieses Problems annehmen soll und möglicherweise eine Lösung findet, wie solche Grosskredite bzw. Schuldbriefe, welche zur Sicherstellung derartiger Grosskredite Verwendung finden, anders behandelt werden können als Kredite von kleinen Leuten. Denkbar wäre beispielsweise, dass Schuldbriefe ab einer bestimmten Grössenordnung, zum Beispiel ab einer Million Franken, früher gekündigt werden könnten als kleinere.
Ich bitte Sie, davon Kenntnis zu nehmen, dass ich, im Einverständnis mit Herrn Kollege Germann, den Minderheitsantrag zurückziehe - mit dem Ersuchen an den Nationalrat, sich dieses Problems anzunehmen.