Janiak Claude · Ständerat · 2008-06-04
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-04
Wortprotokoll
Die Kommission hat die Opportunität geprüft, ein qualifiziertes Mehr für die nachträgliche Änderung von Nutzungs- und Verwaltungsordnungen der Miteigentümer einzuführen. Der Bundesrat schlägt vor, es beim einfachen Mehr zu belassen. Es soll in diesem Bereich des Privatrechts vollumfänglich den Beteiligten überlassen bleiben, die Nutzungs- und Verwaltungsordnung mit einfachem oder qualifiziertem Mehr zu ändern. Alle, die später einen Miteigentumsanteil erwerben, wissen genau, worauf sie sich einlassen. Sie kennen die Spielregeln, und damit sind ihre Rechte gewahrt.
Es wurde auch das Anliegen vertreten, dass Miteigentümer eine von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Nutzungs- und Verwaltungsordnung vereinbaren und darin sollen vorsehen können, dass diese mit Zustimmung der Mehrheit aller Miteigentümer, die zugleich den grösseren Teil der Sache vertritt, geändert werden können. Artikel 712g Absatz 4 trägt aber diesem Anliegen Rechnung.