Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2001-10-04
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
Ich möchte zu einigen Punkten Stellung nehmen, die als Argumente entweder offensichtlich falsch vorgetragen wurden oder an teilweise sehr langen Haaren herbeigezogen wurden.
Falsch war z. B. die Aussage von Herrn Theiler, dass die Kantone und der Ständerat unseren Gegenvorschlag abgelehnt hätten. Die Vernehmlassung bei den Kantonen galt nicht unserem Gegenvorschlag, sondern dem des Ständerates. Ich habe Ihnen zu Beginn gesagt, dass der Ständerat nicht einen, sondern zwei autofreie Sonntage in die Vernehmlassung gab und dass auch sonst in seinem Entwurf einige Bestimmungen fehlten, die wir eingebaut haben. Es gibt keine offizielle Stellungnahme des Ständerates und auch keine der Kantone zu unserem Gegenvorschlag. Es gibt aber Anzeichen dafür, dass der Vorschlag der Mehrheit unserer Kommission in der Vernehmlassung besser angekommen wäre. Wir wissen z. B., dass sich der Kanton Bern positiv zu einem autofreien Sonntag geäussert hätte und dass das auch für den Kanton Schaffhausen der Fall gewesen wäre. Wir gehen davon aus, dass unser Modell in einer Vernehmlassung besser angekommen wäre.
Falsch ist auch die Aussage von Herrn Triponez, wir würden mit diesem indirekten Gegenvorschlag das Volk "umdribbeln", wir würden mogeln. Wir machen hier ja eine Gesetzesrevision, und gegen diese kann jederzeit das Referendum ergriffen werden. Wenn der Gewerbeverband das Volk einschalten möchte, dann kann er das Referendum ergreifen, dann kommt es zu einer Volksabstimmung.
Falsch war auch die Aussage von Herrn Triponez, dass der Gegenvorschlag völkerrechtswidrig sei. Ich möchte Ihnen dazu vorlesen, was zuhanden der ständerätlichen Kommission vom Bundesamt für Justiz in einem Gutachten festgehalten wurde. Das Gutachten hatte die Vereinbarkeit des Sonntagsfahrverbotes mit den staatsvertraglichen Verpflichtungen der Schweiz abzuklären. Dieses Gutachten kommt zum Schluss, "dass die durch die Sonntags-Initiative angestrebten allgemeinen Sonntagsfahrverbote ohne diskriminierenden Charakter nicht gegen jederzeit kündbare bzw. zeitlich ohnehin befristete völkerrechtliche Abkommen im Bereich des Strassenverkehrs verstossen". In der bundesrätlichen Botschaft lesen Sie folgenden Satz zur Initiative - das gilt natürlich erst recht auch für den Gegenvorschlag -: "Die vorliegende Initiative ist somit auch im Lichte des Völkerrechtes unproblematisch." Das hat damit zu tun, dass in der Initiative und vor allem in unserem Gegenvorschlag ein Passus ist, wonach der Bundesrat weitere Ausnahmen bewilligen kann. Und zu diesen weiteren Ausnahmen gehören [PAGE 1397] z. B. staatsvertragliche Verpflichtungen im Bereich des grenznahen Verkehrs.
Ich möchte auch den Kollegen noch etwas sagen, die aus der Sicht von so genannten Tourismuskantonen zu einem Nein gekommen sind. Den Kollegen Freund und Loepfe z. B., die aus dem Appenzellischen stammen, möchte ich in Erinnerung rufen, dass sich der Kanton Appenzell Ausserrhoden, in meiner Beurteilung ein klassischer Tourismuskanton, ein ländlicher Kanton, in der Vernehmlassung positiv zu zwei autofreien Sonntagen ausgesprochen hat. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass die appenzellische Regierung die Interessen dieses Kantons ebenso gut einschätzen kann wie unsere Kollegen hier im Saal - vielleicht sogar etwas besser. Ich möchte dasselbe Herrn Maspoli sagen. Die Regierung des Kantons Tessin hat sich für zwei autofreie Sonntage ausgesprochen.
Herrn Triponez möchte ich sagen, dass es der Kanton Bern - der im Oberland eine wesentliche und wichtige touristische Region hat - war, der vor zwölf Jahren eine Standesinitiative eingereicht hat, um autofreie Sonntage einzuführen. Und nachdem sich - ich erinnere Sie daran - die Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete auch für zwei autofreie Sonntage ausgesprochen hat, scheint mir, ist das Argument der touristischen Gebiete, der Randregionen nicht stichhaltig, wenn es gegen unseren Gegenvorschlag vorgebracht wird.
Noch ein Wort zur Aussage von Herrn Theiler, die autofreien Sonntage wären eine Massnahme gegen die kleinen Leute. Mir scheint, Herr Theiler, Sie wissen nicht, wo die kleinen Leute wohnen. Sie wohnen nämlich genau an den Strassen, auf denen der grosse Verkehr durch die Städte und Agglomerationen rollt. Und da beginnt eben eine andere Freiheitsdiskussion als die von Herrn Triponez angezogene. Er hat das grosse Wort vom "Freiheitsentzug" gebraucht, der mit diesen autofreien Sonntagen verbunden wäre. So etwas kann man nur sagen, wenn sich der Freiheitsbegriff auf die Freiheit reduziert, jederzeit Auto fahren zu können. Wenn man aber auch Freiheit von Lärm, Freiheit von Gestank, Freiheit von Gefahren als Freiheiten anerkennt, dann sieht man sofort, dass diese autofreien Sonntage einem anderen Teil, einem grossen Teil der Bevölkerung einen Freiheitsgewinn bringen, keinen Freiheitsverlust.
Noch ein letztes Wort zum Antrag Föhn, der anstelle eines Zeitraums, in welchem der Bundesrat einen autofreien Sonntag bestimmen könnte, ja den Bettag vorschlägt: Wir haben diesen Antrag in der Kommission mit 12 zu 1 Stimmen abgelehnt. Ich möchte Ihnen das Hauptargument, das dagegen sprach, in der Diktion von Herrn Föhn selber vortragen: Er hat in der Kommission nämlich zu Recht festgestellt, dass wir mit dem Vorschlag des Bettages in der Romandie wegen dem Comptoir Suisse, der eben zu dieser Zeit stattfindet, auf Granit beissen würden. Ich meine, der Nationalrat wäre sehr schlecht beraten, wenn er eine Lösung wählen würde, von der wir wissen, Peter Föhn, dass sie in einem wesentlichen Teil unseres Landes als Affront empfunden würde. Das können wir, glaube ich, nicht machen.
Darum muss ich Ihnen im Namen der Kommission beantragen, den Antrag Föhn abzulehnen und dem Antrag der Kommission zuzustimmen.