Steiner Rudolf · Nationalrat · 2001-10-04
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und sowohl den Gegenentwurf als auch den Antrag Föhn abzulehnen.
Zur Begründung verweise ich auf die überzeugenden Ausführungen von Herrn Egger, Vizedirektor des Bundesamtes für Strassen, wie er sie am 6. April 2000 vor der Kommission des Ständerates gemacht hat. Herr Egger führte damals aus, dass autofreie Sonntage ein falsches Mittel sind, um die negativen Auswirkungen des Verkehrs zu bekämpfen - dies aus folgenden Gründen:
"1. Sie bieten keinen Anreiz zum richtigen Verhalten. Fahrten werden ganz einfach verschoben oder ganz fallen gelassen, wenn sie freizeit- und wetterabhängig sind, wenn ihr Ziel sportliche Aktivitäten, kulturelle Anlässe, Verwandten- oder Bekanntenbesuche usw. sind.
[PAGE 1395] 2. Sie benachteiligen offensichtlich Bewohner und Bewohnerinnen unseres Landes, die keinen oder nur einen ungenügenden Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel haben.
3. Die Initiative will, dass die Bevölkerung an diesen Sonntagen die Strassen, auch Autobahnen, frei benützen kann. Erlaubt sind etwa Rad fahren, spielen, spazieren oder Inlineskating. Das ist gefährlich, weil Ausnahmen vom Fahrverbot bestehen, z. B. für den öffentlichen Verkehr, für Taxis, Polizei- und Sanitätsfahrzeuge. Es kann sich deshalb niemand darauf verlassen, dass auf den Strassen keine Motorfahrzeuge verkehren.
4. Ein weiterer wesentlicher Grund, diese Initiative abzulehnen, sind unsere Beziehungen zu den Nachbarländern. Mit den klaren Volksentscheiden zur LSVA und zur FinöV-Vorlage ist die bundesrätliche Verkehrspolitik vom Volk konsolidiert worden. Auf der Ebene der Europäischen Union haben wir uns dadurch Akzeptanz verschafft. Darüber dürfen wir alle stolz sein. Wir dürfen aber das Erreichte nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Das Ausland würde nämlich kaum verstehen, wenn der private Strassenverkehr an den betreffenden Sonntagen an der Schweizer Grenze blockiert würde. Jeden Sonntag reisen rund 270 000 Personenwagen in unser Land ein, wovon rund 30 000 im Transitverkehr. Das Verbot würde unweigerlich zu Umwegfahrten über das benachbarte Ausland führen, was sicherlich zu Interventionen der betroffenen Nachbarländer führen würde. Die Glaubwürdigkeit der Schweiz in der internationalen Verkehrspolitik würde mit Sicherheit geschwächt.
5. Die Mobilität nimmt im Ausland wie im Inland laufend zu. Versuche, diese Entwicklung aufzuhalten oder gar umzukehren, blieben bisher erfolglos. Selbst zu Beginn der Motorisierung des Strassenverkehrs konnte der Kanton Graubünden sein Autoverbot nicht durchsetzen.
6. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, durch zwangsweise Einführung von Erlebnistagen ohne Auto die Lebensqualität steigern zu wollen."
Weiter führt Herr Egger aus, die Abschwächung der Initiative, etwa durch eine Reduktion der Verbotstage oder durch Sperrung bestimmter Strecken, würde die erwähnten Nachteile nur mildern. Die grundsätzlichen Probleme hinsichtlich der Schliessung der Schweizer Grenzen, der Benachteiligung von Randregionen sowie der Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger bestünden aber weiterhin.
Der Gegenentwurf und der Antrag Föhn bringen zusätzlich zur Initiative den mit Risiken verbundenen Widerspruch, dass berufsmässige Fahrten mit Gesellschaftswagen vom Verbot ausgenommen werden sollen.
Wenn Sie dann mit Ihren Inlineblades auf der Autobahn oder auf der Transitstrasse fahren, begegnen Sie nicht nur der Sanität, den Taxis und anderen bewilligten Fahrzeugen, nein, auch der private Autocarverkehr braust an Ihnen vorbei und winkt Ihnen zu. Das kann doch nicht der Sinn der Sache sein, auch nicht auf eine beschränkte Dauer von vier Jahren!
Abschliessend noch der Hinweis, was man im Ausland alles machen kann. Was da angeführt wird, das können wir bei uns heute schon machen. Ich verweise auf das Beispiel in der Region des Murtensees.
Ein abschliessendes Wort zum Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag: Zumindest die Pfarrherren, die für meine Familie zuständig sind - oder meinen, zuständig zu sein -, laden uns immer wieder ein, gerade am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag unseren Verwandten Besuche abzustatten, um mit ihnen besinnliche Stunden zu verbringen. Zumindest meine Verwandtschaft kann ich zum grössten Teil mit dem öffentlichen Verkehr nicht erreichen, und auch zu Fuss ist es wesentlich zu weit.
Ich bitte Sie nachdrücklich, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und den Gegenentwurf und den Antrag Föhn abzulehnen.