Leutenegger Filippo · Nationalrat · 2008-03-12
Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-12
Wortprotokoll
Wenn wir heute über eine Volksinitiative diskutieren, die von rund 120 000 Personen unterzeichnet wurde, so haben die Umweltverbände mit ihrem Verhalten einen wesentlichen Anteil daran. Mit der gesetzlichen Privilegierung der vom Bund anerkannten Umweltverbände hat sich sozusagen eine Schattenwirtschaft herausgebildet. Einige Umweltverbände führen mit ihrer Verhinderungs- und Verzögerungsstrategie Regie und degradieren dabei die zuständigen kommunalen und kantonalen Stellen nicht immer, aber oft zu Statisten. Den Bauherren bleibt in vielen Fällen nur, nachzugeben oder das Projekt aufzugeben. Damit haben sich einzelne Umweltverbände zu mächtigen parastaatlichen Instanzen entwickelt - ein Recht erworben, das anderen Verbänden in anderen Bereichen nicht zusteht. Allen voran der VCS - dieser Verband hat den Bogen überspannt, und zwar nicht nur in Zürich. Er hat Investoren schweizweit mit Einsprachen eingedeckt; als Beispiele seien nur das Migros-Projekt in Oftringen, Eurogate und Sihlcity in Zürich, Ikea in Spreitenbach, Pratteln und im luzernischen Rothenburg und der Glaruspark in Weesen genannt.
Besonders stossend sind Verbandsbeschwerden, wenn die öffentliche Meinungsbildung und die Abstimmungen auf kommunaler und kantonaler Ebene schon erfolgt sind. Dann ist das Verbandsbeschwerderecht als Verzögerungs- und Verhinderungsinstrument eine Zwängerei und ein Missbrauch. Wenn eine Bauherrschaft aus wirtschaftlichen Gründen darauf angewiesen ist, ein Projekt zügig zu realisieren, können via Verbandsbeschwerde Zugeständnisse erzwungen werden, die über das gesetzlich fixierte Niveau hinausgehen - bis zur Erpressung ist es dann leider nicht mehr weit.
Einige Verbände gingen sogar so weit, sich ihre Beschwerdetätigkeit und ihre Anwaltskosten von den Investoren vergüten zu lassen. Und in immer mehr Fällen sickerte auch durch, wie oft auch Konventionalstrafen erzwungen wurden. Das haben wir inzwischen mit der Revision des Gesetzes glücklicherweise unterbunden.
Aber die Kernfrage lautet: Wollen wir tatsächlich zulassen, dass die Umweltverbände weiterhin mit weitreichenden Sondervollmachten ausgestattet bleiben, selbst wenn Gemeinden und Kantone darüber abgestimmt haben? Wollen wir weiterhin ein tripartites System - hier die bauwilligen Investoren, dort die ordentlichen Bewilligungsbehörden und dazwischen ein Umweltverband als parastaatliche Institution, als Konkurrenz zu den Behörden?
Das Verbandsbeschwerderecht liegt heute quer in der Landschaft. Das Instrument war vielleicht sinnvoll, als der Umweltschutz noch in den Kinderschuhen steckte. Heute aber verfügen unsere demokratischen Behörden über genügend personelle und materielle Ressourcen, um die Einhaltung der Gesetze in den Bereichen Umwelt, Raumordnung und Heimatschutz zu überwachen. Ich bin klar der Auffassung, dass in unserem demokratischen Rechtsstaat die vom Volk legitimierten Behörden den Umweltschutz zu garantieren haben. Sie sollen die bestehenden Gesetze durchsetzen. Sonderrechte für private Organisationen sind per se suspekt. Es gibt meines Erachtens keinen Grund, für die Umweltverbände eine Ausnahme zu machen.
Ich bitte Sie deshalb, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen.