Luginbühl Werner · Ständerat · 2012-12-13
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2012-12-13
Wortprotokoll
Die Motion verlangt eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes in die Richtung, wonach der Umbau des Energiesystems gemäss der bundesrätlichen Energiestrategie 2050 ermöglicht respektive erleichtert wird. Dazu sollen gemäss Ziffer 1 der [PAGE 1245] Motion zur Festlegung der Stromtarife für die Grundversorgung die Marktpreise und nicht mehr die Gestehungskosten oder die langfristigen Bezugsverträge herangezogen werden. Andererseits müsse, gemäss Ziffer 2, der Kapitalzinssatz für die Stromnetze erhöht werden, damit Investitionsanreize für den für die neue Energiestrategie notwendigen Aus- und Neubau der Stromnetze bestehen.
Der Bundesrat hat die Annahme von Ziffer 1 der Motion beantragt. Er befürwortet im Rahmen der Umsetzung des zweiten Marktöffnungsschritts eine marktkonformere Ausgestaltung der Grundversorgung durch an den Marktpreisen orientierte Stromtarife.
Der Bundesrat befürwortet auch, dass der Kapitalzinssatz für die Stromnetze vor dem Hintergrund der Energiestrategie 2050 durch einen nachhaltigen Ansatz bestimmt wird. Trotzdem lehnt er Ziffer 2 der Motion ab, weil er aus formellen Gründen die Ergebnisse der zurzeit stattfindenden Überprüfung der Berechnungsgrundlagen abwarten will, bevor er sich in dieser Frage definitiv festlegt.
Der Nationalrat hat am 15. Juni 2012 Ziffer 1 der Motion ohne Gegenstimme angenommen und Ziffer 2 ohne Gegenstimme abgelehnt.
Die UREK-SR hat die Motion an ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2012 beraten. Sie teilt die Auffassung, dass für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiestrategie 2050 beträchtliche Investitionen in die Stromnetze und in die Kraftwerksinfrastruktur nötig sind, was die Strombranche vor grosse Herausforderungen stellt. Eine marktkonformere Regelung in der Grundversorgung ist erforderlich, damit das benötigte Kapital von den Stromversorgungsunternehmen erwirtschaftet werden kann. Ansonsten sind die langfristige Versorgungssicherheit und der Umbau der Energiesysteme im Sinne der bundesrätlichen Strategie gefährdet.
Die Kommission ist mehrheitlich der Meinung, dass die Investitionssicherheit nicht gegeben ist, wenn die Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, Strom unter dem Marktpreis zu verkaufen. Dies verunmöglicht es den Stromversorgern, Reserven für den künftigen Ausbau der Infrastruktur zu schaffen. Investitionen in Produktionsstätten sind Sache der Energiewirtschaft. Die Aufgabe der Politik ist es, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
In diesem Sinne unterstützt die Kommissionsmehrheit eine Änderung hin zu marktkonformeren Rahmenbedingungen in der Grundversorgung. Die Kommission nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass auch der Bundesrat in diese Richtung gehen will und gewillt ist, im Rahmen der kommenden Revision des Stromversorgungsversorgungsgesetzes die nötigen Anpassungen vorzunehmen. Eine Änderung drängt sich auch auf, weil die gegenwärtige Regelung nicht europakompatibel ist. Die EU fordert im Rahmen der Verhandlungen zum Energieabkommen eine vollständige Marktöffnung.
Eine Minderheit der Kommission hingegen lehnt eine Änderung im Sinne der Motion ab. Die vom Motionär geforderte Regelung belaste die Konsumenten mit höheren Stromtarifen; die teilweise beträchtlichen Gewinne der Stromversorgungsunternehmen alleine seien keine Investitionsgarantie. Zudem lasse es die gegenwärtige Rechtslage durchaus zu, begründete Tariferhöhungen in der Grundversorgung vorzunehmen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 2 Stimmen, wie der Nationalrat die Ziffer 1 der Motion anzunehmen.