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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-12-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-12-13

Wortprotokoll

Bei den unteren Spannungsebenen ist die Erdverlegung der Regelfall; nur bei der Höchstspannungsebene sind die Freileitungen der Regelfall. Der Grossteil der Bevölkerung akzeptiert das auch immer noch, bei Neubauten gibt es aber zunehmend Widerstand.

Wir haben das Beurteilungsschema angepasst. Wenn neu ein Projekt geplant wird, muss man danach der Bevölkerung von Beginn an sowohl die Erdverlegungs- als auch die Freileitungsversion vorlegen, damit sie von Anfang an beide Versionen kennt. Es ist dann bekannt, was die Leitungen in Bezug auf die Umwelt und die Landschaft bedeuten würden und wie gross der Kostenunterschied ist. Die Kosten für die Erdverlegungen kommen herunter, aber es besteht immer noch eine grosse Differenz. Das kann in zehn, fünfzehn Jahren vielleicht anders sein, aber im Moment sind die Kostenunterschiede gross.

Wenn es um Leitungen geht, die nur das Verteilnetz betreffen, werden diese in der Region zu verlegen sein; wenn sie das Übertragungsnetz betreffen, dann werden die Leitungen [PAGE 1249] schweizweit verlegt. Das hat schon grosse Kostensteigerungen zur Folge. Wenn Sie von Marktpreisen und günstigem Strom reden wie vorhin, so sind es genau solche Faktoren, die den Strompreis schön nach oben kurbeln.

Wir sind der Meinung, dass die Bevölkerung im Einzelfall die Möglichkeit haben soll, beide Arten von Leitungen zu prüfen und die Konsequenzen zu kennen. Dafür brauchen wir aber wirklich keine Pilotversuche; wir kennen die Situation ausreichend. Deshalb meinen wir, dass mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und dem neuen Beurteilungsschema für die Leitungen diesem Anliegen Genüge getan ist.

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