Hess Hans · Ständerat · 2012-12-13
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-13
Wortprotokoll
Diese Motion wurde von der SiK des Nationalrates im Januar 2012 nach einer Reihe von Anhörungen zum Thema "Hooliganismus" eingereicht. Der Nationalrat hat die Motion am 24. September 2012 mit 135 zu 26 Stimmen angenommen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme der Motion.
Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Transportpflicht gemäss Personenbeförderungsgesetz so anzupassen, dass Personen aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vom Transport ausgeschlossen werden können.
Die Sicherheitspolitische Kommission unseres Rates hat diese Motion an ihrer Sitzung vom 19. Oktober dieses Jahres beraten und beantragt Ihnen einstimmig, die Motion anzunehmen. Die Kommission ist der Meinung, dass hier eine Lücke in der Regelung der Personenbeförderung zu schliessen ist. Die Gesetzesänderung soll in den Augen unserer Kommission der Vermeidung von Gewalt im öffentlichen Verkehr dienen. Die Kommission hält die allgemeine Stossrichtung für richtig, eine Einschränkung auf den Sport wäre aber nicht angemessen.
Die Analogie zum Hausverbot lässt die Neuregelung als zweckmässig erscheinen. Wie Hoteliers müssen auch die Transportunternehmen in berechtigten Fällen Personen ausschliessen können. Die Kommission begrüsst es, dass mit der Lockerung der Transportpflicht den Unternehmen ein wirksames Instrument zur Verhinderung von Gewalt und Sachbeschädigungen zur Verfügung gestellt werden soll. Was die Umsetzung angeht, ist sich die Kommission bewusst, dass es auch Probleme geben kann. Ein Ausschluss vom Transport ist mit einer Einschränkung der persönlichen Freiheit verbunden, weshalb insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung getragen werden muss. In der Umsetzung ist zudem eine blosse Verlagerung der Probleme zu vermeiden. Für Städte und ihre Bahnhöfe könnte der Transportausschluss von gewaltbereiten Personen zu einer spürbaren Mehrbelastung führen.
Trotz diesen kleinen Bedenken beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, die Motion anzunehmen.