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Engler Stefan · Ständerat · 2014-06-02

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-02

Wortprotokoll

Nach neuem Recht soll die Revisionsaufsichtsbehörde künftig auch die Zulassungen aussprechen können, die nach geltendem Recht noch die Finma ausspricht. Dafür müssen die Voraussetzungen gemäss Artikel 9a erfüllt sein. Erst die Erwähnung von Artikel 9a in Artikel 17 Absatz 1 erlaubt es der Revisionsaufsichtsbehörde, die spezialgesetzlichen Zulassungen, die heute im Finanzmarktaufsichtsgesetz geregelt sind, durchzusetzen und die Zulassung dann, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, auch wieder zu entziehen.

Insofern bedeutet diese Anpassung eine Korrektur der bundesrätlichen Fassung. Sie ist aber im Sinne des bundesrätlichen Entwurfes.