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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2014-06-12

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-12

Wortprotokoll

Dieses Postulat wurde von Ihrer SPK einstimmig beschlossen. Es ist das Resultat der Arbeit einer SPK-Subkommission mit dem Titel "Auslegeordnung im Asylbereich", die die Beratung der letzten Asylgesetzrevision begleitet hat. Mit dem Volksentscheid dazu war die eigentliche Aufgabe der Subkommission erledigt, aber man beschloss, weitere asylrelevante Themen aufzugreifen und zusammen mit dem Bundesamt für Migration zu diskutieren, ohne dass man schon parteipolitische Standpunkte oder eigene Überzeugungen einbringen musste und ohne dass Entscheide nötig waren.

Ein wichtiges Thema war die Problematik der vorläufigen Aufnahme. Sie entspricht eigentlich nur noch dem Titel nach einer vorläufigen Aufnahme, denn sie wird in den meisten Fällen zu einer definitiven. Diese Situation ist für alle Beteiligten, die Behörden, die Asylbewerber und die Öffentlichkeit, nicht befriedigend. Ende 2012 lebten in der Schweiz 22 625 Personen mit dem Status einer vorläufigen Aufnahme. 10 007 oder 44,2 Prozent dieser Personen halten sich seit über sieben Jahren in der Schweiz auf. Die Erwerbsquote dieser Menschen ist tiefer als 40 Prozent, die Sozialhilfequote beträgt 30 bis 35 Prozent. Die Zuerkennungen und Änderungen dieses Status durch das BFM haben sich in den letzten Jahren in etwa die Waage gehalten. Bei einem Zugang von 2060 Personen im Jahr 2012 beendete das BFM im selben Jahr die vorläufige Aufnahme bei insgesamt 2706 Personen, von denen aber nur ein kleiner Teil aus der Schweiz ausreiste, wie es bei der entsprechenden Gruppe in den Vorjahren der Fall gewesen war. Der Grossteil der Betroffenen erhielt und erhält nach der Beendigung einer vorläufigen Aufnahme eine Aufenthaltsbewilligung. Eine von der Verwaltung in dieser Subkommission vorgeschlagene Möglichkeit war denn auch die, die Kompetenz zur Erteilung eines Ausweises B auf die Kantone zu übertragen - natürlich auch mit Kostenfolgen für die Kantone. Eine andere Idee in der Kommission war aber auch die Abschaffung der vorläufigen Aufnahme. Die vorläufige Aufnahme ist ja auch in dieser Session ein Thema, nämlich mit der Behandlung der Revision des Bürgerrechtsgesetzes.

Ein anderer, im Asylgesetz ebenfalls vorgesehener Status ist jener der Schutzbedürftigkeit, der aber praktisch nie zur Anwendung kommt. Der Sinn und Zweck dieses Status ist im Hinblick auf die bisher fehlende Anwendung und auch auf eine allfällige Neugestaltung der vorläufigen Aufnahme ebenfalls zu überprüfen.

Ebenso stellen sich Herausforderungen, wenn beim Status der vorläufigen Aufnahme periodisch überprüft wird, ob die Vollzugshindernisse immer noch gültig sind und ob die Personen mit rechtsgültig negativem Asylentscheid die Schweiz dann auch wirklich verlassen.

Natürlich kann man kritisch einwenden, dass noch gar nichts oder wenig gewonnen ist, wenn sich bei einem Postulat alle einig sind. Ebenso ist ein Postulat noch keine Lösung, schon gar keine mehrheitsfähige. Der klare Konsens besteht aber darin, dass man diese Problematik angehen muss und der Bundesrat mögliche Lösungswege aufzeigen soll, ohne sich und das Parlament allzu sehr einzuschränken. Dass der Bundesrat das Postulat zur Annahme empfiehlt, zeigt, dass auch er den Handlungs- und Klärungsbedarf anerkennt. [PAGE 1047]

Die Subkommission, um das abschliessend noch zu sagen, hatte eine durchaus etwas ambivalente Themenstellung und Arbeitsweise, aber gerade die offene Arbeitsweise ohne legislatorischen Handlungsdruck führte doch zu grösstenteils sehr konstruktiven Sitzungen. Aber mit der Annahme des Postulates durch die Plenarkommission ist die Arbeit dieser Subkommission definitiv obsolet, und sie ist aufgelöst worden.

Besten Dank für die Kenntnisnahme und die Unterstützung des Postulates.