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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-12

Wortprotokoll

Wenn Sie einverstanden sind, Herr Präsident, erlaube ich mir, gleich zu beiden Motionen, zur Motion 11.3831 und zur Motion 11.3832, zu sprechen. Diese beiden Motionen haben insofern einen vergleichbaren Inhalt, als sie den Bundesrat beauftragen, Rückübernahmeabkommen mit verschiedenen Staaten abzuschliessen und dafür zu sorgen, dass diese von beiden Seiten ratifiziert werden. Die zweite Motion bezieht sich dann explizit auf Algerien; das Durchführungsprotokoll zum Rückübernahmeabkommen soll endlich unterzeichnet werden.

Die Berichterstatterin hat es ausgeführt: Um einen Tango zu tanzen, braucht es immer zwei. Das gilt auch für diese Rückübernahmeabkommen. Selbstverständlich ist es die Politik des Bundesrates, dass wir versuchen, mit allen Herkunftsstaaten von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nicht nur Rückübernahmeabkommen, sondern wenn möglich auch Migrationsabkommen abzuschliessen, die im Interesse beider Staaten sind. Das ist nämlich die Grundvoraussetzung dafür, dass Rückübernahmeabkommen nachher auch gut funktionieren.

Wir haben mit einigen Staaten Rückübernahmeabkommen; darunter befinden sich auch einige Staaten, die in der Motion 11.3831 aufgezählt werden. Die Schweiz ist ja führend im Unterzeichnen von Rückübernahmeabkommen. Aber ein Rückübernahmeabkommen nur auf dem Papier - das heisst noch gar nichts. Wir haben zum Teil auch mit Herkunftsstaaten eine hervorragende Zusammenarbeit, mit denen wir kein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen haben. Die Meinung, wenn einmal ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet sei, dann sei das Problem gelöst, ist total falsch. Ich möchte das einmal in aller Deutlichkeit sagen.

Es ist selbstverständlich die Politik des Bundesrates, dass wir versuchen, mit den Herkunftsstaaten ein gutes Einvernehmen zu haben, damit auch die Rückübernahme von abgewiesenen Asylbewerbern gut funktioniert. Die Rückübernahme beginnt damit, dass die Personen überhaupt identifiziert werden. Es geht also nicht nur um das Papier, das ausgestellt werden muss; es ist ein ganzer Prozess, der gut funktionieren muss. Damit der ganze Prozess gut funktioniert, braucht es eben Abkommen, die auch auf die Bedürfnisse des Partners, der an einem solchen Abkommen beteiligt ist, eingehen.

Weshalb kann ich Ihnen heute sagen, dass der Bundesrat auch mit einer Annahme dieser beiden Motionen leben kann? Der Hauptgrund dafür ist, dass der letzte Satz in beiden Motionen vom Ständerat gestrichen worden ist. Der Vorschlag, Gegenmassnahmen zu treffen, bringt wirklich von allen Vorschlägen am wenigsten - das muss ich Ihnen sagen. Sie können damit am Schluss sogar eine schöne Zusammenarbeit noch kaputt machen.

Ich nenne Ihnen nur das Beispiel Algerien: Natürlich haben wir seit Jahren grosse Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Algerien. Jetzt sind wir - unter anderem dank den Anstrengungen des Sonderbotschafters, Herrn Gnesa, der den Auftrag hat, dort Verhandlungen zu führen - daran, diese Zusammenarbeit ganz langsam und schrittweise zu verbessern. Jetzt kommt die Schweiz und sagt, sie würde Gegenmassnahmen - welche übrigens? - gegen Algerien ergreifen. Meint irgendjemand in diesem Saal, die Schweiz würde Algerien Entwicklungshilfe leisten? Algerien ist ein reiches Land und auf unsere Gelder weiss Gott nicht angewiesen. Ich denke also, dass man hier wirklich realistisch bleiben muss.

Wir bemühen uns, auch im eigenen Interesse. Wir wollen eine glaubwürdige Asylpolitik, und dazu gehört auch eine Rückübernahme, die funktioniert. Aber wir haben das Heft nur zur Hälfte in der Hand, und über die andere Hälfte bestimmen die anderen Staaten. Wir werden uns bemühen, und wir sind froh, dass Sie jetzt darauf verzichten, solche Gegenmassnahmen zu fordern.

In diesem Sinne kann der Bundesrat mit einer Annahme dieser beiden Motionen leben. Ich bitte Sie aber, sich hier keine Illusionen zu machen. Noch einmal: Unsere Bemühungen sind echt, aber es braucht eben immer zwei.

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