Caroni Andrea · Nationalrat · 2014-06-12
Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-12
Wortprotokoll
Ich möchte die letzte Bemerkung meines Vorredners noch auf Deutsch ausführen. Es geht um einen redaktionellen Hinweis. Wir sind auf einen Text gestossen, dessen Inhalt man etwas besser und klarer hätte formulieren können. Wir haben aber darauf verzichtet, die Neuformulierung als Minderheit vorzuschlagen, um nicht noch eine Runde in der Differenzbereinigung zu provozieren. Es ist daher ein einstimmiger Wunsch unserer Kommission an die Redaktionskommission, das zu beheben. Es geht um Artikel 18 Absatz 4 des Geldwäschereigesetzes, um das zweite Lemma, "Gewähr der einwandfreien Geschäftsführung". Das könnte man missverstehen im Sinne dessen, dass der Anwalt im eigenen Laden Ordnung haben muss, dass er die Geschäftsführung seiner Anwaltskanzlei einwandfrei vollziehen muss. Es geht uns hier darum, dass er als Prüfer einwandfrei tätig ist. Darum wünschen wir uns von der Redaktionskommission eine Formulierung, die Gewähr für eine einwandfreie Prüftätigkeit bietet.