Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-06-12
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-12
Wortprotokoll
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig und ohne Minderheiten, an Ihren bisherigen Entscheiden festzuhalten.
Wir erinnern noch einmal daran, dass beide Kammern im Jahre 2010 je eine Motion unterstützt haben, die genau das verlangt, was wir jetzt aufgrund der beiden bereits genannten Vorkommnisse - Luftverkehrsabkommen mit Deutschland und UBS-Abkommen mit den USA - vorlegen. Wir sehen daher keine Veranlassung, jetzt, vier Jahre später, zu sagen, es sei nicht nötig, eine entsprechende Regelung zu treffen. Wir bitten den Ständerat, sich doch dieser seinerzeitigen Motionen zu erinnern.
Weiter ist im Rahmen der ständerätlichen Diskussion der Verdacht aufgetaucht, dieses Veto des Parlamentes gegenüber der vorläufigen Anwendung völkerrechtlicher Verträge könnte gewissermassen ein Einfallstor sein für das Verordnungsveto, das wir ja bereits zweimal in anderem Zusammenhang unterstützt haben und der Ständerat jeweils abgelehnt hat. Aber hier geht es nicht um Verordnungen, sondern um völkerrechtliche Verträge. Hier geht es auch nicht um eine Verwaltungs- und Bundesratskompetenz, sondern um die vorläufige Anwendung von Erlassen, für die wir zuständig sind. Deswegen ist der Vergleich mit dem Verordnungsveto aus unserer Sicht nicht korrekt.
Nun zu Absatz 1ter, zum verkürzten Differenzbereinigungsverfahren: Auch hier ist in unserer Kommission erstmals keine Minderheit entstanden. Jetzt möchte ich aber trotzdem noch auf die Einwände von Frau Bundesrätin Sommaruga eingehen, es gehe hier ja nur um ein Ja oder Nein und die Erlasse könnten materiell nicht abgeändert werden. Wenn [PAGE 1032] Sie in Artikel 95 des Parlamentsgesetzes nachschauen, in welchen anderen Fällen wir diese verkürzte Differenzbereinigung haben, sehen Sie: Es sind Fälle, in denen wir nur Ja oder Nein sagen können. Es geht nämlich um das Eintreten oder Nichteintreten, die Annahme oder Ablehnung in der Gesamtabstimmung, die Genehmigung oder Ablehnung völkerrechtlicher Verträge, die Gewährleistung oder Nichtgewährleistung einer kantonalen Verfassung - also um lauter Fälle, wo wir einen Erlass materiell nicht abändern können, sondern ihm nur zustimmen oder ihn ablehnen können. Genau deswegen finden wir es richtig, auch in diesem Fall das verkürzte Differenzbereinigungsverfahren anzuwenden.
Wir bitten Sie deshalb, sich der Kommission anzuschliessen.