Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2011-06-16
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-16
Wortprotokoll
Die Minderheit Pfister Theophil schlägt Ihnen mehr oder weniger vor, die Artikel dieses Kapitels zu streichen. Bei Artikel 40 betreffend die kostenintensiven Bereiche ist im Gegensatz zu dem, was Vorredner Oskar Freysinger gesagt hat, noch ein materieller Antrag vorhanden. Artikel 40 wollen die SVP-Vertreter also nicht streichen.
Worum geht es bei den Artikeln 36 bis 40? Es geht darum, wie zusammengearbeitet werden soll, wie die hochschulpolitische Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Bundesbehörden, den Trägern, den Hochschulen usw. stattzufinden hat. Es ist kein Top-down-Prozess, sondern eher ein Bottom-up-Prinzip. Wenn Sie Artikel 37 ansehen: Dort werden zuerst die Hochschulen genannt; das sind die kleinsten Gefässe im ganzen Bereich. Dort wird eine Koordination verlangt, aber auch eine Planung, in welcher Zeit man was erreichen will. Es geht um die Finanzplanung usw. In Artikel 38 kommt die Rektorenkonferenz ins Spiel, und dann geht es eine Stufe höher in Richtung der Hochschulkonferenz. Gerade dieses Bottom-up-Prinzip erlaubt es, auf die Bedürfnisse der Hochschulen Rücksicht zu nehmen. Das ist die Basis der Entscheidgrundlagen. Dann geht es zur Rektorenkonferenz. Schliesslich wird im Hochschulrat respektive in der Plenarversammlung entschieden, welches genau die kostenintensiven Bereiche, aber auch die anderen Koordinationsbedürfnisse in diesem Bereich sind.
Ich habe das lange studiert, es ist etwas kompliziert geraten. Es ist nicht einfach zu erklären, wer mit wem kommuniziert, wer nur Vorschläge macht und wer dann wirklich entscheidet und welche Stufen das Ganze durchläuft. Ich bin der Meinung, dass die Durchführung dieser Prozedur sehr stark von der politischen Führung abhängen wird. Die einzelnen Gewichte innerhalb des Prozesses müssen richtig verteilt sein, damit der ganze Prozess funktioniert. Ich traue es unseren Bundesräten zu, diesem Prinzip zum Durchbruch zu verhelfen. Folgendes ist entscheidend und wichtig, und da bitte ich um Augenmass: Es muss bei den Koordinationsbemühungen und bei den Dossiers, die auf den einen oder anderen Tischen landen, ein Ziel gesetzt werden, das keine unnötige Bürokratie auslöst. Es gibt einige Ansatzpunkte im Gesetz - so die Artikel 37 und 38 -, die man dann eher schlank statt bürokratisch organisieren kann. Das Ziel würde also sicher lauten, den Prozess möglichst schlank zu halten, auch im Sinne kurzer Entscheidwege. Wir haben jetzt ja eine eher weit definierte Governance des Hochschulbereichs.
Von dem her gesehen ist es wichtig, dass die Führung explizit gut geregelt ist und dass es ein klares Flussdiagramm mit klaren Kompetenzen gibt. Das wird dann wahrscheinlich auch die WBK des Nationalrates noch einmal beschäftigen, wenn es um die Umsetzung des Gesetzes mit der Verordnung geht.
Bei Artikel 40 geht es dann in erster Linie um die kostenintensiven Bereiche. Auch dort soll eine Aufgabenteilung [PAGE 1211] gemacht werden; es ist eigentlich ein ähnlicher Prozess, wie er betreffend die Zusammenarbeit der verschiedenen Gremien geschildert wurde.
Bei Artikel 40 Absatz 2 steht ein Minderheitsantrag auf der Fahne, der eigentlich unterstützenswürdig ist, weil er eine Präzisierung hinsichtlich der Kostenberechnungen macht. Dort soll es darum gehen, dass bei den Kosten nicht irgendwie nach Disziplinen und Fachbereichen unterschieden wird, sondern nach Infrastrukturaufwendungen. "Disziplinen" und "Fachbereiche" sind nicht sehr homogene Begriffe: Je nach Hochschule sehen Disziplinen und Fachbereiche etwas anders aus; "Infrastrukturaufwendung" ist hingegen ein klarer Begriff. Diese Klarheit können wir mit dem Minderheitsantrag zu Absatz 2 von Artikel 40 schaffen.
In diesem Sinne bittet Sie die FDP-Liberale Fraktion, bei den Artikeln 36, 37, 38 und 39 der Mehrheit zu folgen, auch bei Absatz 1 von Artikel 40 der Mehrheit zu folgen und bei Absatz 2 die Minderheit Steiert zu unterstützen.