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Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-16

Wortprotokoll

Mein Konzept betrifft rund zehn Artikel. Es hätte in der Tat relativ weitreichende Folgen für dieses Gesetz, weil es gegenüber der bisher vorgesehenen Governance eine Verschlankung darstellt. Die schlanke Organisationsstruktur, die ich Ihnen mit meinem Konzept beantrage, ist sicher angemessen. Das sieht man, wenn man bedenkt, was der Hochschulrat effektiv an Entscheidkompetenzen hat. Es ist aber auch wichtig zu sagen, dass man das Konzept mit verfassungsrechtlichen Überlegungen in Einklang bringen kann; dazu hat sich beispielsweise die Regierung des Kantons Bern geäussert.

Der Hochschulrat soll bei meinem Konzept das gesamtschweizerische Gremium sein, mit Kantonsvertretern und einem Mitglied des Bundesrates, in dem über die Hochschulpolitik diskutiert wird. Der Vorteil dieses Modells ist, dass man auf der einen Seite den Bundesrat und auf der anderen Seite acht Vertreter der Kantone hat. Das gibt ein relativ schlagkräftiges Gremium, das sicher entsprechend den Aufgaben wirken kann.

Diese acht Vertreter der Regierungen der Kantone sollen nicht irgendwelche Einzelmasken sein. Nein, sie sollen die Vertretung aller Kantone übernehmen. Sie sind in der Lage, die Kantone in diesem Hochschulrat in ihrer Gesamtheit zu vertreten. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, denn die Verfassung sagt: "Bund und Kantone sorgen gemeinsam für ... des Bildungsraumes Schweiz." Also dürfen diese acht Vertreter, die ich Ihnen vorschlage, keine Einzelmasken sein. Es geht nicht darum, den Föderalismus abzubilden, sondern es geht darum - wir beraten ein Koordinationsgesetz -, dass sich auch die Kantone zusammenraufen und, zum Beispiel nach Argumentationen aus dem Kanton Zürich oder auch Bern, keine Doppelspurigkeiten mit der Plenarversammlung oder der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren entstehen.

Wir machen einen wichtigen Schritt in einem Gesetz, bei dem wir über einen Hochschulrahmen diskutieren. Wir haben nicht gerade ein weisses Papier vor uns, aber wir können punkto Organisation sehr viel neu bestimmen, und das ist eine einmalige Chance.

Die Vertretung von acht Mitgliedern ist auch nicht zufällig gewählt: Man könnte sich vorstellen, fünf Deutschschweizer [PAGE 1185] Kantone, zwei Westschweizer Kantone und das Tessin zu nehmen. Die Aufteilung fünf-zwei-eins entspräche zudem etwa dem Anteil der Studierenden in diesen Hochschulkantonen und -regionen, was einen Verteilschlüssel ergäbe, der ziemlich optimal auf die Hochschullandschaft zugeschnitten wäre. Es ist eine einmalige Chance, die sich uns hier bietet, einen Hochschulraum total neu aufzustellen, aber auch entsprechende Akzente zu setzen. Mein Konzept ist wirklich eine gelebte Koordination; man verabschiedet sich von Einzelmasken.

Übrigens hat ja auch der Bund schon eine Koordination zu machen: Man hat in der Kommission beschlossen, ein Bildungsdepartement zu schaffen. Auch der Bund muss also mit gutem Beispiel vorangehen und sich auf ein einziges Departement konzentrieren. Desgleichen müssen wir hier unter Beachtung einer Symmetrie der Opfer auch von den Kantonen verlangen können, dass man sich zusammenrauft und gemeinsam ein schlankes Gremium bildet.

Sollten Sie dieses Konzept ablehnen, entscheiden Sie sich dafür, die Gremien grösser zu halten. Wenn Sie die Gremien grösser halten wollen, müssen Sie sich bewusst sein, dass auch einige Anträge kommen werden - vor allem auch beim dualen Bildungssystem -, die verlangen, dass die Organisationen der Arbeitswelt in die Plenarversammlung integriert werden. Wenn man grössere Gremien will, müsste man es logischerweise im Sinn des Dualismus so durchbringen.

Ich fasse noch einmal kurz zusammen: Das Konzept Wasserfallen betrifft sehr viele Artikel. Es verzichtet auf eine Plenarversammlung, da befürchtet wird, dass es zu Doppelspurigkeiten mit der EDK kommt. Das war übrigens ein Argument, das während der Erarbeitung dieses Gesetzes auch im Kanton Bern immer wieder vorgebracht wurde. Die Koordination wird durch den Hochschulrat ermöglicht, der einerseits aus acht Vertretern der EDK und anderseits aus jenem Mitglied des Bundesrates gebildet wird, das für das Bildungsdepartement zuständig ist. Es würde der Schweiz gut anstehen, ein solch schlankes Gremium zu haben.

Ich kann Ihnen versichern: Wenn sich die Kantone in ihrem Konkordat darauf einigen, dass man die Hochschullandschaft als Gesamtes ansieht, dann können wir uns bei den Hochschulen endgültig vom Kantönligeist verabschieden - schliesslich beraten wir das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich. Ich rate Ihnen wirklich, diese Argumentation genau zu prüfen und sie mit einem Ja zu meinem Konzept in Ihr Abstimmungsverhalten einfliessen zu lassen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.

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