Gilli Yvonne · Nationalrat · 2011-06-16
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2011-06-16
Wortprotokoll
Wir sprechen jetzt über die allgemeinen Bestimmungen. Sie betreffen die koordinativ tätigen Organe mit Entscheidungskompetenz. Es geht um die Charakteristik der grundlegenden Governance-Konzepte, von denen uns zwei zur Auswahl angeboten werden: dasjenige von Bundesrat und Ständerat und das neue Konzept Wasserfallen, das insbesondere von Wirtschaftsvertretern unterstützt wird.
Das Governance-Konzept von Bundesrat und Ständerat umfasst genau drei Organe: den Schweizerischen Akkreditierungsrat, die Schweizerische Hochschulkonferenz als oberstes Organ und die Rektorenkonferenz. Während sich heute eine grosse Anzahl verschiedener Entscheidungsträger wie Universitätskonferenz, Fachhochschulrat, Volkswirtschaftsdepartement, Kommissionen und Rektorenkonferenz koordinieren müssen, entspricht die neue Dreigliederung einer strukturellen Reform, die eine klare Kompetenzverteilung, schlanke Entscheidungsstrukturen und die Mitwirkung von wichtigen, nichtpolitischen Impulsgebern wie der Wirtschaft vorsieht. Das ist exakt das, was das Parlament 2005 im Zusammenhang mit dem Hochschulrahmenartikel in Bezug auf das Steuerungskonzept forderte.
Die Hochschulkonferenz als oberstes Organ tagt in zwei Formen: der Hochschulrat, der schlank besetzt ist, und die Plenarversammlung. Die Plenarversammlung ist notwendig, damit alle Kantone ihre berechtigten Mitspracherechte geltend machen können. Allein die Tatsache, dass Nichthochschulkantone für gewisse Studiengänge für einen einzigen Studenten mehrere Hunderttausend Franken bezahlen, macht klar, dass Nichthochschulkantone ein demokratisches Recht auf die direkte Vertretung in der Hochschulkonferenz haben. Es handelt sich bei diesem Führungsinstrument nicht einfach um eine privatwirtschaftlich schlanke und direktive Unternehmensführung, sondern um die verfassungsmässig und demokratisch legitimierte Gestaltung einer öffentlichen und zentralen Aufgabe, nämlich jene der Hochschulbildung, die zu einem wesentlichen Teil durch alle Kantone finanziert wird.
Der schlanke Hochschulrat besitzt entsprechend 15 Mitglieder; das heisst, dass die Regierungsvertreter der Trägerkantone von Hochschulen, auch von pädagogischen Hochschulen, Einsitz haben. Er behandelt die Aufgaben der Hochschulträger wie Studienstufen und Qualitätssicherung. Die Teilnahme wichtiger Impulsgeber aus der Wirtschaft, wie das gefordert wurde, ermöglicht deren Mitsprache mit beratender Stimme.
Das alternative Konzept Wasserfallen sieht ein schlankeres Führungsorgan vor. Es soll aus nur acht Mitgliedern von Kantonsregierungen und einem Mitglied des Bundesrates bestehen. Der Vorteil sei, dass der Bundesrat ein schlankeres Gremium führen könne. Die Nachteile liegen auf der Hand: Acht Kantonsregierungen vertreten sämtliche Kantone und sämtliche Hochschullandschaften, die restlichen Kantone müssen sich vertreten lassen, da keine Plenarversammlung vorgesehen ist. Wie sollen sich die Kantone überhaupt auf diese acht Mitglieder einigen können? Der Kanton Aargau zum Beispiel bezahlt als Nichthochschulkanton mehr an die Hochschulen als der Kanton Luzern als Hochschulkanton. Zudem wären in diesem schlanken Gremium nicht einmal mehr alle Hochschulkantone vertreten. Wir können doch nicht allen Ernstes die Autonomie der Hochschulen hochhalten und dann von Gesetzes wegen vorschreiben, dass sich gewisse Trägerkantone von Hochschulen durch ihre Konkurrenten vertreten lassen müssen, und das nicht nur was die Finanzierung, sondern auch was die Aufgabenteilung betrifft!
Es gibt auch rechtsstaatliche Bedenken. So können die Kantone ihre Souveränität nur abtreten, wenn ihre Parlamente dies gutheissen. Auf der Basis des schweizerischen Demokratieverständnisses erachte ich das als undenkbar. Die Konsequenz wäre eine Ablehnung des Hochschulkonkordates durch die kantonalen Parlamente. Damit wären wir, wie beim "Leiterlispiel", zurück am Anfang und stünden ohne dieses Gesetz da. Zudem wären von einem solchen Fiasko gerade die Fachhochschulen besonders betroffen, denn ihre Autonomie wird durch diesen Gesetzentwurf gestärkt.
In den Hearings hat Herr Professor Ehrenzeller dargelegt, dass die vorliegende Dreiteilung die ganze Koordination des Hochschulwesens unter demokratischen Aspekten ordnet. In der Tat wurden ausschliesslich Entscheidungsträger gewählt, die auch politisch verantwortlich sind. Er wies darauf hin, dass hier ein entscheidender Unterschied zu den Vertretungen der Arbeitswelt besteht, die im Gegensatz zu den Hochschulträgern keine politische Verantwortlichkeit und keine demokratische Legitimierung kennen. Deshalb können sie auch nicht auf der gleichen Stufe eingebunden werden. Die oberste Führung muss politisch verantwortlich sein: der zuständige Bundesrat seinem Kollegium sowie dem Parlament und die Regierungsräte den kantonalen Parlamenten und der Bevölkerung.
Die Grünen empfehlen Ihnen aus den genannten Gründen, das neue Konzept und somit alle Anträge der Minderheit Wasserfallen abzulehnen. Wir empfehlen Ihnen ebenfalls, den Antrag der Minderheit Malama zu Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c abzulehnen. Er würde Vertretern der Organisationen der Arbeitswelt eine direkte Entscheidungskompetenz auf der gleichen Ebene einräumen, wie sie die Regierungsvertreter haben. Das ist aus den bereits ausgeführten Gründen staats- und bildungspolitisch problematisch.