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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-06-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-06-14

Wortprotokoll

Der im März 2009 vom Bund und von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdachverbänden lancierte Lohngleichheitsdialog bezweckt die Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit". Mit der Annahme der Motion Teuscher 09.3332 an der Sitzung des Bundesrates vom 13. Mai 2009 verpflichtete sich der Bundesrat, die nötigen Schritte zu veranlassen, damit sich die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin dem Lohngleichheitsdialog anschliesst. Ich als Vorsteherin des EFD und Vertreterin des Bundesrates habe zusammen mit den Sozialpartnern bereits letztes Jahr, am 19. November 2010, eine Vereinbarung unterzeichnet, welche die Umsetzung des Lohngleichheitsdialogs in der Bundesverwaltung vorsieht.

Diese Vereinbarung wurde dem Bundesrat am 3. Dezember 2010 zur Information überwiesen. Darin verpflichtet sich der Bund, die Löhne des Bundespersonals auf allfällige Geschlechterdiskriminierungen zu überprüfen. Sollten Diskriminierungen nach dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau festgestellt werden, sind Massnahmen zu treffen, damit die Lohngleichheit bis spätestens Ende 2014 umgesetzt ist und auch danach eingehalten wird. Die Überprüfung der Lohngleichheit bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesverwaltung erfolgt aufgrund der mit Unterstützung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann realisierten und vom Eidgenössischen Personalamt zur Verfügung gestellten Anleitung zum Lohngleichheitsinstrument Logib. Logib wurde bereits in mehreren Verwaltungseinheiten angewendet. Damit können wir diese Diskussion jetzt führen.

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