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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-06-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-06-14

Wortprotokoll

Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr ist die Zollgesetzgebung [PAGE 1072] massgebend. Sämtliche Waren, die ins Zollgebiet ein- oder ausgeführt werden, sind zollpflichtig und müssen nach dem Zollgesetz sowie dem Zolltarifgesetz veranlagt werden. Als Bemessungsgrundlage gelten dabei die Art, Menge und Beschaffenheit einer Ware im Zeitpunkt, in dem sie bei der Zollstelle angemeldet wird.

Biogasimporte sind bereits heute möglich. Biogas kann in verflüssigtem Zustand oder über separate Rohrleitungen in die Schweiz importiert werden. Hingegen ist die Einfuhr von Biogas über das Erdgasleitungsnetz nicht möglich: Das im Ausland in lokale Erdgasleitungsnetze eingespeiste Biogas vermischt sich mit Erdgas und wird im Ausland dem lokalen Netz entnommen und verbraucht; es erfolgt daher kein physischer Transport dieses Biogases bis an die Schweizer Grenze. An der schweizerischen Zollstelle ist somit physisch Erdgas vorhanden und muss daher als solches zur Einfuhr angemeldet werden.