Malama Peter · Nationalrat · 2011-06-14
Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-14
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion, hier der Mehrheit zu folgen und die den Universitäten bzw. ihren Trägern für das Jahr 2012 zustehenden Mittel aus dem für 2012 zu erweiternden Zahlungsrahmen auch wirklich zu garantieren.
Es ist eigentlich bedauerlich, dass wir in diesem Rat über die unbestrittenen Ansprüche der Universitäten sprechen müssen. Bei den Grundbeiträgen für die Trägerkantone der Universitäten handelt es sich jeweils um nachschüssige Auszahlungen des Bundes. Das heisst, dass im Jahr 2011 die Subventionen für das Jahr 2010 zur Auszahlung gelangen. Diese periodenfremde Auszahlung wird immer wieder neu thematisiert. Der Bund versuchte schon einmal, Beitragsjahr und Auszahlungsjahr zu synchronisieren, scheiterte jedoch am geschlossenen Widerstand der Kantone. An sich ist ja nichts gegen eine solche Korrektur in der Buchhaltung des Bundes einzuwenden, jedoch geht die Befürchtung der Kantone - und nicht der WBK - dahin, dass eine solche Synchronisierung ersatzlos durchgeführt wird und damit ein ganzes Beitragsjahr sogenannt kalt gestrichen wird; wir haben es von meinem Vorredner gehört. So weit die Kantone.
In der BFI-Botschaft 2012 steht, dass den Universitäten die für das Jahr 2011 zugesicherten Mittel im Jahr 2012, also ein Jahr später, ausbezahlt werden. Diese um ein Jahr versetzte Auszahlung der Grundbeiträge war schon immer die Regel. Neu will der Bund nun das System wechseln. Er will die Beiträge neu in jenem Jahr ausbezahlen, für welches sie gesprochen werden. Das heisst, sie werden nicht mehr ein Jahr danach ausbezahlt, sondern neu im laufenden Beitragsjahr. Konkret: Für das Beitragsjahr 2013 werden sie 2013 ausbezahlt, für 2014 im Jahr 2014 usw. Die raffinierten Leser dieser Botschaft, so auch die Finanzkontrollen der Kantone, haben nun bemerkt, dass durch diesen Systemwechsel - der Bundesrat spricht von Synchronisation - im Jahr 2012 die Beiträge für das Jahr 2011 ausbezahlt werden und im Jahr 2013 die Beiträge für das Jahr 2013.
Sie merken: Wechseln die Kantone 2013 zum neuen Verfahren, gelangen die Beiträge für das Jahr 2012 nie zur Auszahlung. Das heisst konkret, dass bei den betroffenen Trägerkantonen ein volles Beitragsjahr, nämlich das Jahr 2012, mit einem Betrag von mindestens 560 Millionen Schweizerfranken ausgelassen würde. Dies würde für verschiedene Kantone - nämlich jene, die die Bundesbeiträge schon heute periodengerecht, das heisst transitorisch abgrenzen - zu erheblichen Vermögensverlusten führen.
Die Situation ist unbefriedigend. Die beiden Seiten, Bund und Kantone, haben ihre Rechtskonsulenten mit Rechtsgutachten beauftragt, die sich widersprechen, und konnten in zahlreichen Gesprächen, auch unter Vermittlungsbemühungen von Mitgliedern unserer WBK, keine einvernehmliche Lösung finden. Aus diesem Grund hat die Kommission beschlossen, den Universitäten mit einer einfachen Formulierung Sicherheit für die Beiträge 2012 zu verschaffen - nicht mehr, nicht weniger. Dies ist mit der Hoffnung verknüpft, dass der Bund und die Kantone bis zur Differenzbereinigung im Ständerat eine einvernehmliche Lösung gefunden haben und somit den Lösungsversuch der Kommission unnötig machen.
Ich bitte Sie deshalb namens der Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen und somit dem Bund und den Kantonen die offenbar noch nötige Verständigungszeit zu gewähren.