Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2011-06-14
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-14
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung. Es ist erstaunlich: Obwohl wir jeweils in unseren Parteiparolen davon sprechen, die Bildung sei unser einziger Rohstoff, legen wir bei einem derart wichtigen Geschäft eine solch mässige Präsenz an den Tag!
Der Gesetzgebungsauftrag, den wir hier wahrgenommen haben, fusst auf der Abstimmung zu Artikel 63a der Bundesverfassung. Dieser wurde bekanntlich mit 85,6 Prozent Jastimmen angenommen. Eigentlich müsste man daraus folgern, dass die Gesetzgebung in diesem Bereich einfach sei. Sie sehen aber schon an den Voten: Das ist nicht ganz so.
Bei diesem weitreichenden Gesetz geht es nicht nur um Bologna, um Qualitätssicherung oder um eine erweiterte Koordination zwischen Bundesbehörden, sondern es geht auch darum, wie der Hochschulraum Schweiz im Ausland wahrgenommen wird. Eine einzige Körperschaft - das kann ich Ihnen versichern - ist besser wahrnehmbar als ein zersplitterter Haufen, der keine einheitliche Strategie verfolgt. Das ist vielleicht auch ein Gedankengang, dem man folgen muss, wenn man über eine gesamtheitliche oder einheitliche Koordination des Hochschulraums Schweiz diskutiert.
Wir von den Freisinnigen erwarten allerdings schon noch einige Verbesserungen bei diesem Gesetz. Es ist schon so: Man muss hier nicht gerade die Quadratur des Kreises vor Augen haben, aber es kommt ihr doch nahe. Es geht um die Stärkung der Hochschulen; es geht aber auch darum, dass die Hochschultypen gleichwertig, aber andersartig sind. Wir haben ein duales Bildungssystem, und wir haben den Föderalismus. Das zusammen macht die ganze Sache nicht sehr einfach.
Ich darf daran erinnern, dass in diesem Gesetz Artikel enthalten sind, die zum Beispiel explizit die Schaffung eines Bildungsdepartementes vorsehen, was eine weitere Variable ins ganze System hineinbringt.
Ich möchte erwähnen, dass es wichtig ist, das Augenmerk auf die Autonomie der Trägerschaften, der Kantone, aber auch auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen zu richten. Vielleicht, Herr Pfister von der SVP, ist die Idee dahinter gerade, dass man die Kompetenzen nicht einfach ans Parlament oder an den Bundesrat verschieben kann, wenn ein Hochschulrat oder eine Hochschulplenarversammlung tagt. Vielleicht ist die Idee dahinter auch, dass die Autonomie der Trägerkantone nicht geritzt und irgendwo ein Schattenparlament geschaffen wird. Seien Sie sich dieser Ausführungen auch bewusst, wenn Sie dann in die Diskussion über den Antrag meiner Minderheit bei Artikel 7 einsteigen.
Es geht aber auch darum, dass man die verschiedenen Hochschultypen endlich gleichstellt - nicht mit Blick auf den Inhalt, sondern mit Blick auf die Berechtigungen. Die Andersartigkeit der beiden Seiten des dualen Bildungsraums ist überhaupt nicht bestritten: hier die berufsbezogene, praxisorientierte Seite, dort die eher akademisch geprägte Seite, die Akademien und die Universitäten. Das ist das Prinzip, das unseren Bildungsraum so gut und so erfolgreich macht.
Auch hier eine Klammerbemerkung: Die Fachhochschulen werden gestärkt; die Fachhochschulen sind diejenigen, die als Siegerinnen aus dem Gesetzgebungsprozess hervorgehen. Es ist für mich deshalb nicht gerade einfach zu verstehen, warum ausgerechnet der Schweizerische Gewerbeverband dieses Gesetz derart torpediert. Das ist erst recht nicht zu verstehen, wenn man sieht, dass die kleinen und mittleren Betriebe am meisten von den Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen profitieren.
Der Wettbewerb unter den Hochschulen muss gewährleistet sein; da sind wir uns einig. Es geht aber nicht nur um diesen Wettbewerb, es geht auch darum, dass die Körperschaften des gesamten Hochschulraums international wettbewerbsfähig sind. Entsprechende Anträge sind gestellt, die Hand ist ausgestreckt, wir können sie annehmen. Die Rahmenbedingungen sind aber zu verbessern, gerade wenn es um Wettbewerb geht, um die Involvierung der Arbeitswelt; dort haben wir Handlungsbedarf. Wenn die Schweiz sagt, sie habe ein duales System, so müssen in einem schweizerischen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz beide Seiten eins zu eins vertreten sein. Wenn die Mehrheit des Parlamentes eine Plenarversammlung einsetzen will, kann es ja nicht sein, dass die Vertreter der Arbeitswelt aussen vor bleiben.
Ich darf auch hier an Folgendes erinnern: Gerade in den Fachhochschulen, und das ist wirklich der grosse Unterschied zu den universitären Hochschulen, ist der Praxisbezug, der Bezug zur Realität - ich meine das nicht negativ - von entscheidender Bedeutung. Daher braucht es diese Aussensicht mit den Organisationen der Arbeitswelt. Auch hier sind entsprechende Anträge gestellt, auch hier ist die Hand ausgestreckt. Die Hand ist aber auch ausgestreckt für eine Föderalismusdiskussion. Sie ist auch ausgestreckt in Richtung des Bildungsdepartementes, auf dass das alles zustande komme.
Der einheitliche Hochschulraum mit "gleichwertigen, aber andersartigen Hochschultypen" - ein vielfach zitierter Begriff - wird hier festgeschrieben. Das ist für mich entscheidend. Es geht nicht darum, bei den Fachhochschulen oder anderen Trägern, z. B. bei den Kantonen oder bei den ETH, das Rad neu zu erfinden. Das meiste von dem, was im HFKG geschrieben steht, hält einzig und allein das fest, was bisher in der Realität Bestand hatte. Das müssen wir uns klar vor Augen führen. Es geht nicht darum, eine "Verakademisierung" der Fachhochschulen oder eine "Verpraktisierung" der Universitäten vorzunehmen. Deshalb ist es auch wichtig, dass das Korrektiv der Arbeitsweltintegration wirken kann.
Die FDP-Liberale Fraktion lehnt den Rückweisungsantrag der Minderheit Pfister Theophil ab, und auch der Nichteintretensantrag Föhn wird von ihr klar abgelehnt.
Ich möchte einige Worte zum Rückweisungsantrag verlieren. Es wurde gesagt, das Ganze sei zentralisiert, die zentrale Steuerung usw. sei nicht gut. Ich möchte dazu aus einem Positionspapier der SVP vom Januar 2006 zitieren; dort hiess es: "Die SVP unterstützt im Grundsatz die Stärkung [PAGE 1110] der Koordination und die gesamtschweizerische Steuerung der Hochschulen." Das wurde im Positionspapier vom Januar 2006 in Kapitel 3.2 auf Seite 11 vermerkt. Das war der Grundsatz, mit dem Sie auch in die Diskussionen über den Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung, die vorher und nachher stattfanden, eingestiegen sind. Aus diesem Grund möchte ich Sie daran erinnern. Die Geschichte hat manchmal kurze Beine.
Bei einem Gesetz, das auf Jahrzehnte hinaus wirken soll, müssen wir uns halt einmal einigen. Wir haben eine Zielvorgabe. Das Gesetz ist vielleicht nicht immer das Gelbe vom Ei, es ist vielleicht eine Opfersymmetrie, die man anstrebt. Aber es ist ein Gesetz, das über Jahrzehnte hinaus gelten soll, und diese Dauer muss auch für politische Positionen gelten. Deshalb lade ich Sie ein, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und bei der materiellen Diskussion die richtigen Knöpfe zu drücken und auf Grün zu stellen. Dann haben wir eigentlich schon relativ viel erreicht.
Zur Komplexität des Ganzen ist noch zu sagen, dass man von etwa acht oder neun Gruppierungen und Organisationen, die vorher zusammengearbeitet haben, jetzt auf etwa drei zurückgeht. Das ist schon eine massive Vereinfachung, die man bisher nicht hatte. Ich darf Sie daran erinnern: Die Hand ist ausgestreckt für weitere Reformen im HFKG. Dieses achtjährige Projekt sollte man jetzt aber nicht gefährden, um irgendwie etwas zu ändern, was man vielleicht später, in einer zweiten Phase, überhaupt gar nicht mehr ändern kann.
Ich bitte Sie, einzutreten und den Antrag auf Rückweisung abzulehnen.